Stand: August 2010


Altbatterien

In Deutschland kommen jährlich mehr als. 1,5 Mrd. Gerätebatterien und -akkumulatoren auf den Markt. Tendenz steigend.

Trotz der allgemein verbreiteten Kenntnis, dass viele Batterien umweltschädliche Stoffe, wie Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten und trotz der Möglichkeit, über den Händler verbrauchte Batterien kostenlos an den Batteriehersteller zurückzugeben, wurden Altbatterien (ausgenommen Starterbatterien) überwiegend mit dem Hausmüll entsorgt.

Dies war für die Bundesregierung 1998 der Anlass, die Batterieverordnung zu erlassen, die mittlerweile durch das Batteriegesetz abgelöst wurde.

Altbatterien werden über die Vertreiber dem Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien (GRS) oder anderen herstellereigenen Rücknahmesystemen zur Verfügung gestellt.Diese sorgen im Auftrag der verpflichteten Hersteller für die Verwertung oder umweltgerechte Beseitigung der Altbatterien.

Der Anteil der Altbatterien, den GRS der Verwertung zuführte, betrug im Jahr 1999 19%. Er konnte in den folgenden Jahren laufend gesteigert werden. Im Jahr 2009 lag er bei nahezu 100 %.

Der Anteil der Batterien und Akkus, die 2009 verwertet wurden, stieg auf 99,96 %. So konnten Metalle wie Eisen, Mangan, Zink oder Nickel zurück gewonnen und wichtige Rohstoffe eingespart werden.

Einige Hersteller haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eigene Rücknahmesysteme einzurichten. Dabei bedienen sie sich in der Regel Drittbeauftragter, d.h. Logistik- oder Entsorgungsunternehmen, die für sie Batterien zurücknehmen und die Verwertungspflichten erfüllen.

Auch Starterbatterien können beim Händler kostenlos zurückgegeben werden. Sie enthalten große Mengen Blei und gehen zu nahezu 100 % in die Verwertung.

Nach der Verabschiedung der EU-Batterierichtlinie 2006/66/EG war diese in deutsches Recht umzusetzen. Am 30. Juni 2009 wurde das neue Batteriegesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist zum 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Es beinhaltet erstmals verbindliche Sammelziele für Gerätebatterien- 35 Prozent bis 2012 sowie 45 Prozent bis 2016. Darüber hinaus sind Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium vorgesehen. Wie bisher liegt die Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung für Altbatterien und Altakkumulatoren auch zukünftig grundsätzlich in den Händen der Hersteller, Importeure und Vertreiber. Ein Melderegister beim Umweltbundesamt soll dafür sorgen, dass die Hersteller von Batterien und Akkus ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen. Die Rücknahme der Altbatterien wird dabei weitgehend über den Handel abgewickelt.

Hersteller und Importeure dürfen seit dem 1. Dezember 2009 Batterien und Akkumulatoren nur noch dann in Verkehr bringen, wenn sie dies gegenüber dem beim Umweltbundesamt geführten Register angezeigt und dabei Angaben zur Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung hinterlegt haben.

Dokumente zum Thema:


Datum
 
Titel / Überschrift
 
30.11.2009 Batteriegesetz tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft 
26.09.2006 Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG
(verkündet und in Kraft getreten am 26.09.2006)
 


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Verschiedene nebeneinander liegende BatterienAltbatterien (Foto: Getty Images)