Stand: April 2007


Elekro- und Elektronikaltgeräte

Elektro- und Elektronikgeräte sind in der heutigen Gesellschaft als Begleiter des täglichen Lebens in Haushalten und Büros nicht mehr wegzudenken. Rund 1,8 Millionen Tonnen Altgeräte fallen jährlich allein in Deutschland an. Die ausgesonderten Altgeräte gehören den verschiedensten Kategorien, wie

  • Haushaltsgroßgeräte - auch weiße Ware genannt - (z. B. Waschmaschine, Kühl- u. Gefrierschrank oder Herd);
  • Haushaltskleingeräte - ebenfalls zur weißen Ware zählend - (z. B. Staubsauger, Kaffeemaschine, Fön, Mikrowelle);
  • Informations-(IT-) und Kommunikationstechnik-Geräte (z. B. Computer, Monitore, Drucker, Plotter, Tastaturen, Scanner, Schreibmaschinen, Fotokopierer, Telefaxgeräte, Telefonendgeräte und Geräte der Präsentationstechnik) einschließlich der Geräteteile sowie des elektrischen oder elektronischen Zubehörs;
  • Unterhaltungselektronik-Geräte - auch braune Ware genannt - (z. B. Fernseher, Videorecorder, Videokameras, Camcorder, Rundfunkgeräte, Radiorecorder, HiFi-Anlagen, Satellitenempfangsanlagen und Fotoapparate)

an. Sie enthalten wertvolle Bestandteile bis hin zu Edelmetallen.

Neben wertvollen Rohstoffen, wie beispielsweise Stahlblech und Kupfer, enthalten die Geräte zum Teil umweltschädliche Bestandteile, wie blei- und cadmiumhaltige Bildröhren, PCB-haltige Kondensatoren oder mit Flammschutzmitteln behandelte Teile, wie zum Beispiel Leiterplatten und Kunststoffgehäuse.

Daher soll verhindert werden, dass durch die gängige Entsorgung dieser Geräte über den Hausmüll die Umwelt belastet wird. Die Altgeräte sollen vielmehr recycelt werden, um primäre Rohstoffe einzusparen. Man hat z.B. errechnet, dass 1 Million Tonnen Werkstoffe wieder in den Wirtschaftskreislauf gelangen können, wenn jeder Bürger in der EU nur 4 kg Altgeräte/Jahr in die Sammlung und damit Verwertung geben würde.

Mit dem am 24. März 2005 in Kraft getretenen Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ( Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) ist Deutschland einer der ersten Mitgliedstaaten der EU, der die beiden EU-Richtlinien über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Neugeräten in nationales Recht umgesetzt hat.

Durch das neue Gesetz haben Verbraucherinnen und Verbraucher seit dem 24. März 2006 in Deutschland die Möglichkeit, alte Elektro- oder Elektronikgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abzugeben. Die Hersteller sind verpflichtet, die dort gesammelten Altgeräte zurücknehmen und zu verwerten.

Eine weitere Neuerung: Ab 1. Juli 2006 dürfen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in neu gefertigten Produkten kein Blei, Cadmium, Quecksilber oder bestimmte Chromverbindungen sowie bromhaltige Flammschutzmittel mehr verwenden.

Dokumente zum Thema:


Datum
 
Titel / Überschrift
 
Aktuell Alle Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz 
Jan. 2012 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten)
Daten über Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland aus dem Jahr 2006
 
September 2011 Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte:
Änderungs-Richtlinie 2003/108/EG und Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) sowie Richtlinie 2002/95/EG (RoHS)
 
März 2010 Maßnahmenvorschläge gegen illegale Elektroaltgeräte-Exporte
(Artikel aus der Zeitschrift Umwelt 03/2010)
 
März 2008 Elektroschrott – Vermeiden und Verwerten
Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (HTML-Fassung)
 
Jan. 2008 Zweite Änderungsverordnung zur Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
Gebühren können nochmals um fast 40% gesenkt werden
 
05.12.2007 Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung (ElektroGKostV) 
15.08.2007 Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz 
Juni 2007 Produktverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte
EU-Präsidentschafts-Workshop zur Harmonisierung der Herstellerregistrierung am 04.05.2007 in Brüssel
 
Juni 2007 Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
Dokumentation zum Workshop zur Harmonisierung der nationalen Register
 
Jan. 2007 Erste Änderungsverordnung zur Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz am 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Gebühren konnten durch den deutlichen Anstieg der Hersteller-Registrierungen gesenkt werden
 
01.01.2007 Erste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(verkündet am 22.12.2006, in Kraft getreten am 01.01.2007)
 
10.07.2006 Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23 Abs. 1 Nr. 2, 4, 8 und 9 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zuständigen Verwaltungsbehörde (ElektroGOWiZustV)
(in Kraft getreten am 10. Juli 2006)
 
24.11.2005 Elektro- und Elektronikgerätegesetz: Stichtag am 24. November 2005 
Okt. 2005 Stiftung Elektro-Altgeräte Register
Registrierung der Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten
 
Sep. 2004 Hersteller und Nutzer in der Bringschuld - Das ElektroG regelt die Umsetzung der Produktverantwortung bei Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland (Artikel aus dem Müllmagazin, Quartalsausgabe 3/2004) 


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