Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:
Startseite
Wasser · Abfall · Boden
Abfallwirtschaft
Abfallarten / Abfallströme
Elektro- / Elektronikaltgeräte
Stand: April 2007
Elekro- und Elektronikaltgeräte
Elektro- und Elektronikgeräte sind in der heutigen Gesellschaft als Begleiter des täglichen Lebens in Haushalten und Büros nicht mehr wegzudenken. Rund 1,8 Millionen Tonnen Altgeräte fallen jährlich allein in Deutschland an. Die ausgesonderten Altgeräte gehören den verschiedensten Kategorien, wie
- Haushaltsgroßgeräte - auch weiße Ware genannt - (z. B. Waschmaschine, Kühl- u. Gefrierschrank oder Herd);
- Haushaltskleingeräte - ebenfalls zur weißen Ware zählend - (z. B. Staubsauger, Kaffeemaschine, Fön, Mikrowelle);
- Informations-(IT-) und Kommunikationstechnik-Geräte (z. B. Computer, Monitore, Drucker, Plotter, Tastaturen, Scanner, Schreibmaschinen, Fotokopierer, Telefaxgeräte, Telefonendgeräte und Geräte der Präsentationstechnik) einschließlich der Geräteteile sowie des elektrischen oder elektronischen Zubehörs;
- Unterhaltungselektronik-Geräte - auch braune Ware genannt - (z. B. Fernseher, Videorecorder, Videokameras, Camcorder, Rundfunkgeräte, Radiorecorder, HiFi-Anlagen, Satellitenempfangsanlagen und Fotoapparate)
an. Sie enthalten wertvolle Bestandteile bis hin zu Edelmetallen.
Neben wertvollen Rohstoffen, wie beispielsweise Stahlblech und Kupfer, enthalten die Geräte zum Teil umweltschädliche Bestandteile, wie blei- und cadmiumhaltige Bildröhren,
PCB-haltige Kondensatoren oder mit
Flammschutzmitteln behandelte Teile, wie zum Beispiel Leiterplatten und Kunststoffgehäuse.
Daher soll verhindert werden, dass durch die gängige Entsorgung dieser Geräte über den Hausmüll die Umwelt belastet wird. Die Altgeräte sollen vielmehr recycelt werden, um primäre Rohstoffe einzusparen. Man hat z.B. errechnet, dass 1 Million Tonnen Werkstoffe wieder in den Wirtschaftskreislauf gelangen können, wenn jeder Bürger in der EU nur 4 kg Altgeräte/Jahr in die Sammlung und damit Verwertung geben würde.
Mit dem am 24. März 2005 in Kraft getretenen Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (
Elektro- und
Elektronikgerätegesetz - ElektroG) ist Deutschland einer der ersten Mitgliedstaaten der EU, der die beiden EU-Richtlinien über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Neugeräten in nationales Recht
umgesetzt hat.
Durch das neue Gesetz haben Verbraucherinnen und Verbraucher seit dem 24. März 2006 in Deutschland die Möglichkeit, alte Elektro- oder Elektronikgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abzugeben. Die Hersteller sind verpflichtet, die dort gesammelten Altgeräte zurücknehmen und zu verwerten.
Eine weitere Neuerung: Ab 1. Juli 2006 dürfen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in neu gefertigten Produkten kein Blei, Cadmium, Quecksilber oder bestimmte Chromverbindungen sowie bromhaltige Flammschutzmittel mehr verwenden.
Dokumente zum Thema:
-
Druckversion
-
Notizzettel
-
Seite empfehlen






