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EG - Abfallstatistikverordnung Nr. 2150/EG

Mit der am 29.12.2002 in Kraft getretenen EU-Abfallstatistikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 2150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2002 zur Abfallstatistik) werden Art, Umfang und Periodizität der Lieferung abfallstatistischer Daten der Mitgliedstaaten an Eurostat geregelt. Damit wird der Europäischen Kommission Mitte 2006 für das erste Referenzjahr 2004 zuberichten sein.

Die erforderlichen Daten sind aufgrund der Erhebungen nach §§ 3 bis 5 des Umweltstatistikgesetzes überwiegend vorhanden und werden von den Statistischen Ämtern entsprechend aufbereitet. Darüber hinaus gehende Datenanforderungen können durch Schätzungen erfüllt werden.

Nach Anhang I der Verordnung wird das Abfallaufkommen nach Wirtschaftszweigen und 45 Abfallkategorien gegliedert erhoben. Anhang II regelt die Erfassung der Abfallverwertung und -beseitigung der entsprechenden Entsorgungsanlagen.

Die Verordnung sieht eine einheitliche Berichtsperiodizität von zwei Jahren sowie Übergangsfristen für die Berichtspflichten zu Abfalldaten aus bestimmten Wirtschaftszweigen (Dienstleistungen, Landwirtschaft und Fischerei) und zu Verwertungs- und Beseitigungsverfahren vor.


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