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Dezember 2009

Flagge des Vereinigten Königreiches


Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz)


Das Batteriegesetz (BattG) ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Es setzt die europäische Batterierichtlinie in nationales Recht um und tritt an die Stelle der bis dahin geltenden Batterieverordnung. Es legt erstmals verbindliche Sammelziele für Geräte-Altbatterien fest und erweitert die Beschränkungen für die Verwendung von Quecksilber um ein Verkehrsverbot für Gerätebatterien, die Cadmium enthalten. Beim Umweltbundesamt ist ein Melderegister eingerichtet, bei dem Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus ihre Markteilnahme anzeigen müssen.


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