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Abfallrecht
National
Dezember 2009
Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz)
Das Batteriegesetz
(BattG) ist am 1.
Dezember 2009 in Kraft getreten. Es setzt die europäische Batterierichtlinie in nationales Recht um und
tritt an die Stelle der bis dahin geltenden Batterieverordnung. Es legt erstmals verbindliche Sammelziele
für Geräte-Altbatterien fest und erweitert die Beschränkungen für die Verwendung von
Quecksilber um ein Verkehrsverbot für Gerätebatterien, die Cadmium enthalten. Beim Umweltbundesamt
ist ein Melderegister eingerichtet, bei dem Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus ihre
Markteilnahme anzeigen müssen.
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