Stand: Juli 2009
Seit dem 1. Mai 2006 Rückgabe von Pfandflaschen überall im Handel
Die sogenannten "Insellösungen" von Vertreibern und Abfüllern, bei denen die Rücknahme auf die von ihnen in Verkehr gebrachten Individualverpackungen beschränkt wurde, sind seit dem 1. Mai 2006 nicht mehr zulässig. Seit diesem Zeitpunkt sind Einzelhändler zur Rücknahme aller bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen der Materialart (Glas, Kunststoff oder Metall) verpflichtet, die sie vertreiben, unabhängig davon, wo die Einwegflaschen oder Getränkedosen erworben wurden. Lediglich kleine Geschäfte (unter 200 qm) können die Rücknahme auf gleichartige Verpackungen der von ihnen verkauften Marken beschränken. Pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen kann man insbesondere am bundesweit einheitlichen DPG-Kennzeichen erkennen:
Ausführliche Informationen zum bundesweit einheitlichen Rückgabesystem bietet die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) auf ihrer Online-Plattform
www.dpg-pfandsystem.de an.
Pfandfrei sind weiterhin Frucht- und Gemüsesäfte, Milch, Wein und Spirituosen sowie ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen (Kartonverpackungen, Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbodenbeutel).
Weitere Informationen:
-
Fragen und Antworten zur "Pfandpflicht"
-
BMU-Pressemitteilung: Einwegpfand wird für Verbraucher einfacher -
Allgemeines zu Getränkeverpackungen
-
Liste aller Beiträge zum Thema "Pfandpflicht"
-
www.dpg-pfandsystem.de
zur Sprungnavigation

Gebärdensprache
Leichte Sprache



