Stand: Dezember 2009
Vollzugshilfe zur Abfallverbringung
Die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung enthält eine Vollzugshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) und eine Vollzugshilfe zum Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG).
Die Vollzugshilfe zur VVA umfasst Ausführungen zu den einzelnen Bestimmungen der VVA sowie Verweise auf relevante Bestimmungen im Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG). Außerdem enthält sie zu folgenden Themenschwerpunkten einleitende Ausführungen, die einen Überblick vermitteln sollen:
- Verfahren der vorherigen schriftliche Notifizierung und Zustimmung,
- Sicherheitsleistung,
- Einwände,
- Vorläufige Verwertung und Beseitigung,
- Abfälle, für die bestimmte Informationen mitzuführen sind,
- Rücknahmeverpflichtungen,
- Ausfuhr aus der EU in Drittstaaten und Einfuhr in die EU aus Drittstaaten, und
- Kontrollen von Verbringungen.
Die Vollzugshilfe zum AbfVerbrG enthält Ausführungen zu den einzelnen Bestimmungen des AbfVerbrG. Außerdem enthält sie zu folgenden Themenschwerpunkten einleitende Ausführungen, die einen Überblick vermitteln sollen:
- Pflichten der übrigen Beteiligten im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung,
- Pflichten im Rahmen der allgemeinen Informationspflichten,
- ergänzende Bestimmungen zu den Rücknahmeverpflichtungen,
- Kontrollen, und
- Bußgeldvorschriften.
Die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung versteht sich als sach- und fachkundige Kommentierung der neuen Bestimmungen zur Verbringung von Abfällen. Sie soll dabei helfen, die bei der Anwendung des neuen Rechts auftauchenden Fragen und Probleme zu lösen. Ihr kommt keinerlei rechtliche Verbindlichkeit zu; insbesondere handelt es sich auch nicht um Innenrecht der Verwaltung.
Die Vollzugshilfe zur VVA wurde von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) am 1. August 2007 im Umlaufverfahren beschlossen.
Änderungen der Vollzugshilfe zur VVA, die Vollzugshilfe zum AbfVerbrG sowie die Zusammenführung der Vollzugshilfen zur VVA und zum AbfVerbrG als eine Vollzugshilfe mit dem Titel "Vollzugshilfe zur Abfallverbringung" wurden von der LAGA am 12. März 2008 im Umlaufverfahren beschlossen.
Die Arbeiten an der Vollzugshilfe waren von der Ad hoc-Arbeitsgruppe der LAGA "Überarbeitung der MusterVV zur EG-AbfVerbrV und zum AbfVerbrG" unter Vorsitz Hamburgs vorbereitet worden.
Änderungen der Vollzugshilfe zur Abfallverbringung wurden von der LAGA in der Sitzung am 29./30.09.2009 beschlossen. Die geänderte Vollzugshilfe zur Abfallverbringung (Stand 30.09.2009) wurde als LAGA-Mitteilung 25 auf der
Internetseite der LAGA unter Publikationen - Mitteilungen eingestellt.
Nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung ist es Angelegenheit der für den Vollzug des Abfallverbringungsrechts zuständigen Länder, zu entscheiden, ob, inwieweit und in welcher Weise sie die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung in ihrem Zuständigkeitsbereich einführen. Die nach Landesrecht für den Vollzug des Abfallverbringungsrechts zuständigen Behörden können hierüber Auskunft geben. Dies gilt für die betroffenen Bundesbehörden entsprechend.
Handlungsanleitung für die Zusammenarbeit der Zolldienststellen und Abfallbehörden im Rahmen der Verbringung von Abfällen
Die Handlungsanleitung für die Zusammenarbeit der Zolldienststellen und Abfallbehörden im Rahmen der Verbringung von Abfällen (Stand 20.02.2008) wurde von der LAGA am 12. März 2008 im Umlaufverfahren beschlossen. Die Handlungsanleitung wurde auf der
Internetseite der LAGA unter Publikationen - Informationen eingestellt.
Bußgeldkatalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung
Ein Bußgeldkatalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung wurde von der LAGA in der Sitzung am 29./30.09.2009 beschlossen. Der Bußgeldkatalog wurde auf der
Internetseite der LAGA unter Publikationen - Informationen eingestellt.
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