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Versatzverordnung (VersatzV)

Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage

Das PDF-Dokument sowie die Textversion
sind ein Service der juris GmbH
(Juristisches Informationssystem
für die Bundesrepublik Deutschland)

Mit der Versatzverordnung, die am 30. Oktober 2002 in Kraft getreten ist, werden die Anforderungen an eine schadlose und hochwertige Verwertung von Abfällen unter Tage rechtsverbindlich festgelegt.

Mit ihr wurden rechtsverbindliche Anforderungen an die Schadlosigkeit des Einsatzes von Abfällen als Versatzmaterial unter Tage festgelegt.

Verordnung zur Änderung der VersatzV und zur Zweiten Änderung der DeponieV vom 12.08.2004
In Kraft getreten am 25.08.2004

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Hintergrundpapier

"Neue Regeln für die untertägige Abfallverwertung"


Mengentabelle zum Hintergrundpapier

"Verwertung bergbaufremder Reststoffe / Abfälle in untertägigen Hohlräumen"


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.