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Stand: Juni 2008
Standardisierte Datenschnittstellen nach § 18 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 3 Nachweisverordnung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gibt gemäß § 18
Abs. 1 Satz 2 der
Nachweisverordnung nachstehend die aus der Anlage 3 der Nachweisverordnung folgenden Schnittstellen für die elektronische Führung von Nachweisen bekannt.
Zu dieser Bekanntgabe werden folgende Erläuterungen gegeben:
Am 1. Februar 2007 ist die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 in Kraft getreten (BGBl. I S. 2298).
Durch Artikel 1 dieser Verordnung ist die Nachweisverordnung neu gefasst worden. Diese Neufassung sieht unter anderem auch die Verpflichtung zur elektronischen Führung von Nachweisen und Registern ab dem 1. April 2010 vor [Artikel 8 Abs.2 in Verbindung mit Artikel 1 (§§ 17 ff Nachweisverordnung) der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung]. In diesem Zusammenhang haben die zur Führung elektronischer Nachweise Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nachweisverordnung die zur Nachweisführung erforderlichen Erklärungen, Vermerke zum Fristablauf, Bestätigungen und Entscheidungen, Ausfertigungen, Ablichtungen, Anträge und Freistellungen als strukturierte Nachrichten unter Verwendung standardisierter Schnittstellen nach den Vorgaben der Anlage 3 zur Nachweisverordnung zu übermitteln. Diese Schnittstellen werden nachstehend bekannt gegeben.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass bereits in der Übergangszeit bis zum 1. April 2010 die nach der Nachweisverordnung erforderlichen Nachweise und Register nach § 31 Nachweisverordnung mit Zustimmung der zuständigen Vollzugsbehörde schon elektronisch geführt werden können. Zu den Voraussetzungen im einzelnen, zu Form und Inhalt der Zustimmung der zuständigen Behörde, zur weiteren Verwendung der in der elektronischen Nachweispraxis bereits gegenwärtig genutzten Schnittstellen sowie der Nutzung der nachfolgend bekannt gegebenen neuen Schnittstellen in der Übergangszeit bis zum 1. April 2010 werden in Kürze kommentierende Vollzugshilfen der fachlich befassten Bund/Länder-Arbeitsgruppe "Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung" veröffentlicht werden.
Dokumentation
Definition der Schnittstelle für das elektronische Nachweisverfahren
- Nachrichten für das ZKS-Servicemodul
- Ergänzendes Formblatt und Bescheid (AGS)
Schnittstellenversion 1.04
Dokumentation
Definition der Schnittstelle für die Nachweisverordnung NachwV n.F.
Schnittstellenversion 1.04
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