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Dritte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung (ElektroGKostV)
- nicht-amtliche Lesefassung -
Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung – ElektroGKostV) vom 6. Juli 2005 zuletzt geändert durch Artikel 1 der Dritten Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung vom 12. März 2010 (BGBl. I S. 270)
Mit der am 18. März 2010 in Kraft getretenen Dritten Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung vom 12. März 2010 (BGBl. I S. 270) werden die Gebühren in nahezu allen Bereichen um rd. 10 bis 14 % gesenkt. Damit trägt das Bundesumweltministerium als Verordnungsgeber der Vorgabe Rechnung, die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls eine Anpassung der Gebührenhöhe vorzunehmen. Eine Neukalkulation der von der beliehenen Stiftung Elektro-Altgeräte Register als zuständige Behörde zu erhebenden Gebühren ergab die Notwendigkeit, die Höhe der Festgebühren erneut zu senken, um eine unzulässige Kostenüberdeckung zu vermeiden.
Zudem wurden im Interesse der Rechtssicherheit Regelungen zur angemessenen Befristung von Härtefallanträgen nach § 2 ElektroGKostV eingeführt.
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