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Atomenergie · Strahlenschutz
Atomenergie / Sicherheit
Stand: Oktober 2009
"Sumpfsiebproblem"
Bei einem Leck der Kühlmittelleitung eines Atomkraftwerks (Kühlmittelverluststörfall) kann durch das "herausschießende" heiße Wasser Isoliermaterial abgelöst werden, welches an Rohren und Flächen im Reaktor angebracht ist. Dieses faserförmige Isoliermaterial und anderes losgerissenes Material wird dann mit dem austretenden Wasser in den sogenannten "Reaktorsumpf" gespült. Das ist ein Bereich am Boden des Sicherheitsbehälters. Im Verlauf des Kühlmittelverlust-Störfalls wird es erforderlich, das Wasser, welches sich im Sumpf gesammelt hat, wieder für die Kühlung des Kerns zu verwenden. Dazu muss das angesammelte Wasser aus dem Sumpf angesaugt werden.
Das Problem liegt darin, die Fasern des Isoliermaterials und andere Partikel aus dem Wasser wieder "herauszufiltern", damit sie nicht mit dem zur Kühlung angesaugten Wasser in den Reaktorkern gelangen. Denn dort könnten sie sich ablagern und eventuell eine ausreichende Kernkühlung be- und schlimmstenfalls verhindern. Ohne funktionsfähige Kernkühlung besteht das Risiko einer Kernschmelze und damit verbunden das Risiko einer Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umgebung. Für die Filterung verwendet man Siebe vor den Ansaugöffnungen der Pumpen im Sumpf. Diese dürfen nicht zuviel feines Fasermaterial durchlassen, dürfen aber auch nicht verstopfen und versagen, wenn der durch die Siebbelegung erzeugte Druck zu hoch wird. Bei einer Verstopfung oder Zerstörung der Siebe kann die Pumpenleistung beeinträchtigt oder können die Pumpen beschädigt werden. In beiden Fällen wäre die Kernkühlung gefährdet mit der Folge einer möglichen Kernschmelze.
Das geschilderte Problem wurde erstmals 1992 nach einem Kühlmittelverluststörfall im schwedischen Kernkraftwerk Barsebäck 2 erkannt. In der Folge wurden auf nationaler und internationaler Ebene zahlreiche Untersuchungen und Veränderungen an den Anlagen durchgeführt, um das Problem in den Griff zu bekommen. In Deutschland wurden Änderungsmaßnahmen (u.a. Vergrößerung der Sumpfsiebe und Verringerung der Maschenweite von 9x9 auf 3x3 mm) in Siede- und Druckwasserreaktoren vorgenommen. In der Folgezeit stellten die Experten trotzdem weitere Probleme bei den Druckwasserreaktoren fest.
Im Dezember 2008 kam die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) zu dem Ergebnis, dass der geschlossene Nachweis der Störfallbeherrschung nicht gegeben sei. Die Kontrolle der Nachweisführung für jedes einzelne Atomkraftwerk lag daraufhin bei den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder.
Mit
Schreiben vom 10. März 2009 (PDF-Dokument, 89 KByte, barrierefrei) forderte die Bundesaufsicht die Länder mit Kernkraftwerken daher auf, die Betreiber zur Vorlage eines geschlossenen Nachweises innerhalb von drei Monaten zu verpflichten. Alternativ sollten die Länder selbst in einer Stellungnahme nachvollziehbar und belegt begründen, dass der Nachweis der Störfallbeherrschung geführt sei. Der geschlossene Nachweis, den das Bundesumweltministerium verlangt, umfasst alle Aspekte des Störfalls von der Freisetzung der Fasern über ihren Transport bis zum stationären Sumpfbetrieb.
Die Atomaufsichtsbehörden der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben inzwischen - teilweise erst auf Druck der Bundesaufsicht - bis zu dem ihnen gesetzten Termin 15. Juli 2009 vorgetragen, dass nach ihrer Auffassung der Nachweis geführt sei und entsprechende technische Unterlagen vorgelegt. Die niedersächsische Aufsichtsbehörde hat Unterlagen erst nach einer
Weisung des Bundesumweltministerium (PDF-Dokument, 113 KByte, barrierefrei) vorgelegt (siehe in diesem Zusammenhang den
Brief (PDF-Dokument, 1000 KByte) des Staatssekretärs im Bundesumweltministerium, Matthias Machnig, an den niedersächsischen Umweltminister Hans-Heinrich Sander).
Nach erster Prüfung der vorgelegten Unterlagen hat das Bundesumweltministerium mit Schreiben vom 15. und 16. September 2009 die Aufsichtsbehörden der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf fortbestehende Nachweisdefizite hingewiesen und die Länder zu weiterem Bericht aufgefordert
Schreiben des Bundesumweltministeriums an
-
Niedersachsen vom 15.09.2009 (PDF-Dokument, 96 KByte, barrierefrei) und -
16.09.2009 (PDF-Dokument, 103 KByte, barrierefrei), an -
Baden-Württemberg vom 15.09.2009 (PDF-Dokument, 104 KByte, barrierefrei), an -
Bayern vom 15.09.2009 (PDF-Dokument, 104 KByte, barrierefrei), und an -
Schleswig-Holstein vom 15.09.2009 (PDF-Dokument, 112 KByte, barrierefrei).
Folgende Antworten aus den Ländern liegen der Bundesaufsicht bislang vor:
In Hessen ist die Situation etwas anders. Die Bundesaufsicht hat von der hessischen Atomaufsichtsbehörde - dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) - in einem bundesaufsichtlichen Gespräch am 15. Juli 2009 verlangt, dass im Atomkraftwerk Biblis B noch in der laufenden Revision die zur Störfallbeherrschung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Maßnahmen erfolgen. Das HMUELV hat dem nach Absprache mit RWE zugestimmt. Auch im AKW Biblis A sollen diese Maßnahmen noch in der laufenden Revision verwirklicht werden.
