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Atomenergie · Strahlenschutz
Atomenergie / Sicherheit
Stand: 06.02.2012
Grenzüberschreitendes Strategisches Umweltprüfungsverfahren (SUP-Verfahren) zur Änderung des Polnisches Kernenergieprogrammentwurfs
Mit elektronischer Nachricht vom 11. Januar 2012 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit von der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz über eine Änderung zum Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms sowie der Dokumentation zum Strategischen Umweltprüfungsverfahren (SUP-Verfahren) unterrichtet.
Auf der Grundlage des Kernenergieprogramms plant die Republik Polen den Einstieg in die eigenständige Kernenergienutzung. Im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltprüfung konnten vom 5. Oktober 2011 bis zum 4. Januar 2012 Stellungnahmen und Eingaben zum Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms unmittelbar an die zuständigen polnischen Stellen abgegeben werden. Der
Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms und die dazugehörigen Unterlagen wurden für den oben genannten Zeitraum öffentlich ausgelegt und sind auch weiterhin auf der Internetseite des BMU öffentlich zugänglich.
Gegenstand der nunmehr übermittelten Änderung zum Kernenergieprogrammentwurf ist die Aufnahme des Standortes Gąski. Der Standort Gąski liegt an der Ostsee in der Wojewodschaft Westpommern und wird mit der Änderung nunmehr als weiterer Standort in die Betrachtungen für den Bau eines neuen Kernkraftwerkes in der Republik Polen einbezogen.
Die polnische Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 13. Januar 2012 bis zum 3. Februar 2012 aufgrund der Programmänderung erneut beteiligt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erklärte gegenüber der zuständigen Behörde der Republik Polen mit Schreiben vom 16. Januar 2012, dass aufgrund der Programmänderung auch eine erneute deutsche Beteiligung an dem grenzüberschreitenden Verfahren erfolgen wird. Die Deutschland von der Republik Polen zur Änderung des polnischen Kernenergieprogrammentwurfs sowie der Dokumentation zum Strategischen Umweltprüfungsverfahren übersandten Unterlagen stehen auf der Internetseite des BMU als Download zur Verfügung.
Stellungnahmen bzw. Eingaben können die deutsche Öffentlichkeit und die deutschen Behörden in deutscher Sprache vom 6. Februar 2012 bis zum 27. Februar 2012 unmittelbar bei folgender Stelle einreichen:
Frau
Unterstaatssekretärin Hanna Trojanowska
Regierungsbevollmächtigte für Kernkraft in Polen
Wirtschaftsministerium der Republik Polen
Plac Trzech Krzyży 3/5
00-507 Warszawa
POLEN
fax + 48 22 693 40 46 - 48, e-mail
Andrzej.Chwas@mg.gov.pl
Eine Kopie der Stellungnahme bzw. Eingabe sollte zudem an
Herrn
Direktor der Generaldirektion Umweltschutz Michał Kiełsznia
ul. Wawelska 52/54
00-922 Warszawa
POLEN
fax +48 22 57 92 126, e-mail:
dorota.szumanska@gdos.gov.pl.
erfolgen.
Downloads
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Nachtrag zum polnischen Kernenergieprogramm (Deutsch, PDF, 92 KB)
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Nachtrag zum polnischen Kernenergieprogramm (Englisch, PDF, 131 KB)
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Nachtrag zum polnischen Kernenergieprogramm (Polnisch, PDF, 174 KB)
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Nachtrag zur Umweltverträglichkeitsstudie des polnischen Kernenergieprogramms (Deutsch, PDF, 6,4 MB)
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Nachtrag zur Umweltverträglichkeitsstudie des polnischen Kernenergieprogramms (Englisch, PDF, 6,2 MB)
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Nachtrag zur Umweltverträglichkeitsstudie des polnischen Kernenergieprogramms (Polnisch, PDF, 6,4 MB)
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Tabelle (Deutsch, PDF, 95 KB)
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Tabelle (Englisch, PDF, 55 KB)
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Tabelle (Polnisch, PDF, 57 KB)
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