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Atomenergie · Strahlenschutz
Atomenergie / Sicherheit
Sicherheitsprinzipien
Sicherheitsanforderungen
Stand: September 2008
Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke
Die in der Bundesrepublik geltenden Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) laufend an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Basis hierfür bilden die Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke. Sie benennen Anforderungen an die Grundsätze der Sicherheitsvorsorge, an allgemeine Kriterien, Brand- und Strahlenschutz, die Reaktorauslegung, seine Kühlung, die Überwachungseinrichtungen und Instrumentierungen, das Reaktorschutzsystem, die Notstromversorgung, die Auslegung des Sicherheitsbehälters, die Lüftung, die Strahlenschutzüberwachung und den Umgang mit Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen. Die mit unabhängigen Experten besetzte Reaktorsicherheitskommission (RSK) hat auf Basis der Sicherheitskriterien Leitlinien für Druckwasserreaktoren erstellt. Diese sind - mit Anpassungen - auch auf andere Anlagen (Siedewasserreaktoren, Forschungsreaktoren) übertragbar.
Diese immer noch abstrakten Regelungen werden durch das nachgeordnete untergesetzliche Regelwerk des Kerntechnischen Ausschusses (KTA) weiter konkretisiert. Eine grundlegende Überarbeitung und Konsolidierung der historisch gewachsenen Sicherheitsanforderungen findet derzeit unter Federführung des BMU statt. Durch die aktive Mitarbeit des BMU in internationalen Gremien, z. B. der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA) entstehen darüber hinaus auf europäischem Niveau harmonisierte Anforderungen, die ebenfalls in die Neuregelung einfließen werden.
Für jedes Kernkraftwerk wird parallel dazu eine Sicherheitsspezifikation vom Betreiber erstellt, auf deren Grundlage eine Genehmigung erteilt wird. Die Sicherheitsspezifikation fasst alle relevanten Informationen (Organisation, Zuständigkeiten, Behördenauflagen, Betriebsvorgaben, Meldeschwellen, Schutz- und Gefahrenwerte, Beschreibung der Werte für sicherheitstechnische wichtige Komponenten und Systeme, Ablaufschemata für Stör- und Schadensfälle, Rahmenprüfplan und die Liste der Genehmigungsunterlagen) in einem Dokument zusammen. Meist ist sie Teil des Betriebshandbuches.
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