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Stand: 02.02.2010


  • Rede von MDir. Dr. Wendenburg
    Abteilungsleiter Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz im BMU anlässlich: Fachtagung "10 Jahre Bundes-Bodenschutzgesetz"

  • Datum: 03.12.2009
  • Ort: Berlin

- Es gilt das gesprochene Wort -

Meine Damen und Herren,

gleich zu Beginn möchte ich schon an dieser Stelle folgendes klarstellen: Umweltpolitik wird ein Markenzeichen dieser neuen Regierung.

Ökologische Politik ist heute in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Sie ist Grundlage unseres Lebens und Handelns - besonders für unser wirtschaftliches Handeln. Denn die notwendige ökonomische Modernisierung Deutschlands ist ohne Umwelt- und Klimaschutz undenkbar. Ökologie und Ökonomie sind zwei Seiten einer Medaille.

Damit ist klar, dass auch in wirtschaftlich schweren Zeiten wie heute die Bundesregierung keine Abstriche zu Lasten der Umwelt machen wird. Vielmehr ist es Ziel dieser Bundesregierung, Umweltschutz sinnvoll weiterzuentwickeln. Sinnvoller und effektiver Umweltschutz bedarf des Zusammenwirkens aller Politikbereiche.

Dies trifft gerade für den Bodenschutz zu. Verkehr, Bauleitplanung, Landwirtschaft, nur um einige Beispiele aufzählen, müssen zusammenwirken. So schreibt es auch die Koalitionsvereinbarung fest.

Bodenschutz bleibt ein Thema. Wir alle wissen von Altlasten, von Flächeninanspruchnahme, von Schadstoffbelastungen. Wir alle wissen auch, dass dies derzeit nicht überall die hinreichende Beachtung findet.

Zu Beginn einer neuen Legislaturperiode und kurz vor Beginn der Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Kopenhagen scheint es, als haben sich andere Fragen in den Vordergrund geschoben.

Meine Damen und Herren, das trifft nicht zu.

Lassen sie mich kurz in Erinnerung rufen, was in der Koalitionsvereinbarung steht. Zum Wasser wird ausgeführt: "Wir werden die Qualität der Gewässer weiter verbessern. Hierzu werden wir die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie an die Gewässergüte gemeinsam mit unseren Nachbarn zügig umsetzen, Schadstoffeinträge weiter vermindern und den Gewässern mehr Raum geben. Die Förderung von Agrar-Umweltmaßnahmen ist stärker auf die Verringerung der Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmittel in Gewässer auszurichten."

Gerade die geplante Grundwasserverordnung wird Auswirkungen auf den Bodenschutz haben. Mit ihr wird nicht nur die Umsetzung der Grundwasserrichtlinie verfolgt. Sie konkretisiert beispielsweise mit der Einführung von Schwellenwerten auch den Besorgnisgrundsatz des Wasserrechts. Ich glaube, dass wir damit die erste Stellschraube in Angriff nehmen, damit z. B. durch den von uns gewollten zukünftigen stärkeren Einsatz von Recyclingmaterialien weder der Boden belastet noch das Grundwasser verunreinigt wird.

In der Koalitionsvereinbarung wurde der Willen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft bekräftigt: "Unser Ziel ist eine ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft. Vorrang hat die Abfallvermeidung. Nicht vermeidbare Abfälle müssen verwertet werden, soweit dies wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist."

Eine schadlose Verwertung setzt allerdings voraus, dass die wasserrechtlichen und bodenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Der mengenmäßig größte Abfallstrom, der von mineralischen Materialien, kann im Wesentlichen nur in Verbindung mit dem Boden gesteuert werden. Eine boden- und damit auch wasserverträgliche Verwendung zu gewährleisten ist daher das Ziel einer Ersatzbaustoffverordnung, an der im Bundesumweltministerium gearbeitet und deren fachliche Vorbereitungsarbeiten baldmöglichst abgeschlossen werden sollen. Wir werden mit der Ersatzbaustoffverordnung und mit der Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes deutlich machen, dass wir zu einer ökologischen und ökonomisch effizienten und verbraucherfreundlichen Ausrichtung der Abfallwirtschaft gelangen wollen, bei der Recycling wirklich Vorrang hat. Aber Wiederverwertung setzt immer voraus, dass wir sie nur in einer Art und Weise zulassen, dass dadurch keine zusätzlichen Gefahren für andere Umweltmedien entstehen. Deshalb wollen wir bei der Ersatzbaustoffverordnung die Werte unter Beachtung der Geringfügigkeitsschwellen für das Grundwasser so setzen, dass wir sicher sein können, dass es bei Anwendung dieser Materialien zu keinen Bodenverunreinigungen kommt.

Diese hohe Bedeutung des Bodenschutzes wurde nicht immer so gesehen. Nur so ist es zu erklären, dass erst vor zehn Jahren das Bundes-Bodenschutzgesetz- und die die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung mit allen Teilen in Kraft treten konnten. Damit erfolgte der Schutz des Bodens in einem eigenen Gesetz weit später als für die beiden anderen Umweltmedien Wasser und Luft. Das Wasserhaushaltsgesetz gibt es schon seit 1957, das Bundes-Immissionsschutzgesetz seit 1974.

Das Bundes-Bodenschutzgesetz konnte dabei trotz der umfangreichen Vorarbeiten z. B. im Rahmen der Erarbeitung einer Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung erst nach langen und schwierigen Diskussionen sowohl im Vorfeld als auch während des Gesetzgebungsverfahrens und nach Einschaltung des Vermittlungsausschusses 1998 verabschiedet werden. Es begann schon mit der Frage, ob dem Bund überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz für ein derartiges Gesetz zusteht und endete mit dem Vorwurf, es sei ein zahnloser Tiger. Es bedurfte daher einer großen Ausdauer, bis das Gesetz stand, wobei der damaligen Umweltministerin, der jetzigen Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel ein besonderes Verdienst zukam.

Um es kurz zu machen. Auf Bundesebene konnte das Gesetz und die darauf begründete Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in allen Teilen 1999 in Kraft treten. Dass das Bodenschutzgesetz und die Bundesbodenschutzverordnung seitdem nahezu unverändert sind, zeugt meines Erachtens von deren guten Qualität und davon, dass sie sich bewährt haben. Die Untergliederung im Gesetz in vorsorgenden Bodenschutz und in die Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen hat sich als sachgerecht erwiesen. Die bundesweit geltenden Regelungen brachten Rechtssicherheit und Kostenersparnis.

Ich glaube mit Fug und Recht behaupten zu dürfen, dass, soweit das Gesetz und die Bodenschutzverordnung eingehalten und richtig angewendet wurden, es zu keiner neuen größeren Bodenbelastung mehr in Deutschland gekommen ist. Dass unsere Gesellschaft gerade im Altlastenbereich auch bei der Sanierung ihrer Verantwortung nachkommt, zeigt u. a. ein Blick in die Abfallstatistiken. Wir können feststellen, dass wir über die Jahre eine relativ konstant bleibende Menge an kontaminierten mineralischen Abfällen haben, die unmittelbar mit der Altlastensituation zusammenhängt. Die Daten verdeutlichen, dass die Unternehmen ihre Pflichten zur Sanierung aus dem gesetzlichen Bodenschutz ernst nehmen. Anders sind diese Daten nicht zu verstehen. Der Vorwurf der angeblichen "Zahnlosigkeit" des Gesetzes wurde somit durch die erlebte Praxis ad absurdum geführt. Das Bundes-Bodenschutzgesetz, das dürfen wir feststellen, hat weitgehend zu einem einheitlichen und wirksamen Bodenschutz in Deutschland geführt. Klar ist aber auch, dass die bisher erreichten Erfolge nicht dazu führen dürfen, dass jetzt die Arbeit eingestellt werden kann. Die Prüfaufträge des Bundesrates wurden noch nicht vollständig abgearbeitet. Neuere Entwicklungen müssen Beachtung finden. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere die Verordnung Ergänzungen und Änderungen bedarf. Beispielsweise sind Verdichtung und Erosion weiterhin ein Problem. Die Erkenntnisse aus 10 Jahren Vollzug in den Ländern, die neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse, die überarbeiteten Normen und Verfahren sowie notwendige Vereinfachungen sind für eine Anpassung der Verordnung zu bewerten und zu berücksichtigen.

Einer der größten Aufgaben, vor der wir derzeit stehen, ist der Klimawandel. In der Arktis schmelzen Eisberge, in Afrika werden wegen der Umweltzerstörung Menschen zu Flüchtlingen. Weltweit steigt der Meeresspiegel. Nächste Woche findet die Klimakonferenz in Kopenhagen statt. Wir brauchen dort eine Einigung mit dem Ziel: Die globale Erwärmung darf zwei Grad Celsius nicht überschreiten. Dazu bedarf es der Bereitschaft aller Länder, international verbindliche Verpflichtungen zu übernehmen. Auch Deutschland muss und wird seinen Beitrag dazu leisten.

Auch hier kommt der Bodenschutz ins Spiel.

Der Boden kann eine Senke für klimarelevante Spurengase sein. Neben den Weltmeeren und der Vegetation gehört er zu den größten Kohlenstoffspeichern der Erde. Das Klima beeinflusst sämtliche Bodenprozesse und damit die Bodengenese. Klimaänderungen wirken sich auf den Wasserhaushalt, den Stofftransport und den Stoffumsatz in Böden aus. Klimaänderungen beeinflussen daher die Bodenfunktionen und können diese beeinträchtigen. Das kann letztendlich zu schädlichen Bodenveränderungen führen. Klima und Böden gehören also zusammen. Ohne Boden geht es nicht.

Der Klimawandel und die Krise der Ökosysteme haben existenzielle Dimensionen. Sie sind eine Überlebensfrage für hunderte Millionen Menschen. Und sie lassen sich nicht dann erst bekämpfen, wenn wir unmittelbar am Abgrund stehen. Die natürlichen Systeme reagieren viel träger als die Kapitalmärkte. Wenn wir das Ruder erst herumzureißen, wenn die Katastrophe schon um sich greift, ist es zu spät.

Die Zeit des Abwartens und des nationalen Egoismus ist vorbei. Wir brauchen ein globales, verbindliches Klimaschutzregime - mit klaren politischen Zielen, Instrumenten und Finanzierungsmechanismen. Wenn die Folgen des Klimawandels beherrschbar bleiben sollen, dann muss die Menschheit sich verständigen und bis zum Jahr 2050 ihre weltweiten Treibhausgasemissionen mindestens halbieren. Bereits bis zum Jahr 2020 müssen die Industrieländer ihre Emissionen um rund 30 Prozent vermindern. Um zu zeigen, dass sie es ernst meint, hat sich die neue Bundesregierung eine Minderung um 40 Prozent als Zielmarke gesetzt. Damit bleibt Deutschland internationaler Vorreiter und darauf wollen wir in Zukunft aufbauen. Klimaschutz ist eine Aufgabe für alle Staaten.

Die Bundesregierung wird, um das von ihr gesetzte Ziel zu erreiche, die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Das gilt auch für den Boden. Dessen Speicherfähigkeit für klimarelevante Gase ist in Deutschland zu erhalten und zu verbessern. Schädliche Klimaeinflüsse auf den Boden sind zu vermeiden.

Durch eine sachgerechte Bewirtschaftung des Bodens muss andererseits auch der Ausstoß von klimarelevanten Gasen verringert werden. Ich denke dabei nicht nur an CO2, sondern besonders auch an Methan und Lachgas. Dies kann durch eine Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft geschehen. Der Klimawandel wird keine Pause einlegen. Es muss jetzt gehandelt werden.

Neben dieser immens wichtigen internationalen Aufgabe ist aber auch die Entwicklung in der Europäischen Union zu beachten.

Wir werden zeitnah die CCS-Richtlinie der EU umsetzen, die Abscheidung, Transport und Einlagerung von CO2 regelt. Wir wollen für Akzeptanz werben und u. a. einen Geothermie-Atlas beauftragen, um Nutzungskonkurrenzen zwischen CCS und Geothermie zu prüfen. Bei CCS handelt es sich um eine sehr neue Technologie, die noch erprobt und demonstriert werden muss. Hierbei müssen wir u. a. gewährleisten, dass andere Umweltmedien, insbesondere Wasser und Boden, ausreichend geschützt werden. Auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission im Jahre 2006 ihre Thematische Strategie zum Bodenschutz vorgestellt. Wesentlicher Bestandteil dieser Strategie ist der Vorschlag für eine Bodenrahmenrichtlinie. Kernpunkte diese Richtlinie sind die Aufforderungen zur Einführung von verbindlichen Vorsorgemaßnahmen sowie zur Vermeidung von Bodenkontaminationen und zur Sanierung von Altlasten. Vom Grundsatz sind dies alles Maßnahmen, die nach deutschem Bodenschutzrecht Standard sind. Mir ist aber bewusst, dass dies für viele Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union noch nicht zutrifft und daher für diese Staaten eine derartige Regelung hilfreich wäre, um national entsprechende rechtliche Vorgaben durchsetzen zu können. Die Bundesregierung sieht dennoch aus rechtlichen und prinzipiellen Gründen keinen Bedarf für eine derartige Rahmenrichtlinie, weil sie nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang steht. Da weitere vier Länder diese Auffassung teilten, konnte bisher keine politische Einigung erzielt werden. Lassen Sie mich bitte an dieser Stelle klar stellen. Wir sind dafür, dass in allen Staaten der Europäischen Union ein hoher Bodenschutzstandard besteht. Die Frage ist nur, ob eine Richtlinie der geeignete Weg ist, dieses Ziel zu erreichen.

Spanien hat angekündigt, während seiner Präsidentschaft die Rahmenrichtlinie wieder aufzugreifen. Es erscheint daher sinnvoll, unabhängig davon ob man die rechtliche Einschätzung dieser die Richtlinie ablehnenden fünf Mitgliedsstaaten teilt oder nicht, im Rahmen dieser Beratung konstruktiv an der Entwurfsbearbeitung mitzuarbeiten, insbesondere um sicherzustellen, dass die Rahmenrichtlinie im Fall der Fälle möglichst dem deutschen Anforderungen entspricht und mit dem deutschen Bodenrecht kompatibel ist.

Meine Damen und Herren, bevor ich zum Ende komme lassen Sie mich bitte noch ein Thema ansprechen, nämlich das des Flächenverbrauchs oder, genauer gesagt, das der Flächeninanspruchnahme. Mir ist dabei bewusst, dass dies heute nicht unmittelbar auf der Tagesordnung steht, sondern morgen von der Kommission Bodenschutz aufgegriffen wird. Zu Beginn einer Legislaturperiode werden aber sicherlich einige Anmerkungen hierzu vom Bundesumweltministerium erwartet.

Tagtäglich werden über 100 Hektar freie Landschaft für Siedlungen und Verkehr neu in Anspruch genommen. Das entspricht einer Fläche von 125 Fußballspielfeldern. Die ökologischen Folgen sind Artenschwund, Zerschneidung und Zerstörung von Biotopen, Beeinträchtigung des Wasserhaushalts und des lokalen Klimas. Parallel dazu führt die ungebremste Flächeninanspruchnahme auch zunehmend zu ökonomischen und sozialen Problemen. Immer neue Flächen auf der "grünen Wiese" werden bebaut, obwohl in einigen Städten und Regionen bereits ein Überangebot an Wohnungen und Gewerbeflächen besteht. Vor allem Innenstädte sind die Verlierer dieser Entwicklung. Falsche Flächenpolitik belastet öffentliche, aber auch - über Steuern, Gebühren oder hohe Mobilitätskosten - private Haushalte.

Die Bundesregierung wird, wie es in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben ist, sich dieses Problems annehmen. Die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im Innenbereich müssen Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzw. vor Entwicklung im Außenbereich haben. Deshalb sollen gemeinsam mit den Kommunen Instrumente zur Gestaltung der Innenentwicklung erarbeitet sowie Brachflächenkataster, Managementpläne, ein zoniertes Satzungsrecht der Kommunen und finanzielle Anreizinstrumente weiterentwickelt werden. Zusätzlich ist beabsichtigt, einen Modellversuch zu initiieren, in dem Kommunen auf freiwilliger Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung erproben können.

Meine Damen und Herren,

seit dem Jahr 2002 ist der 5. Dezember der Internationale Tag des Bodens. Sein Ziel ist es, der Öffentlichkeit die Bedeutung der Lebensgrundlage "Boden" näher zu bringen. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Veranstaltung anlässlich des Weltbodentages etwas zum Erreichen dieses Ziels beitragen kann und wird. Aus diesem Grunde möchte ich allen danken, die es neben dem Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt ermöglicht haben, dass wir hier zusammenkommen konnten, namentlich den Kommunalen Spitzenverbänden und den Bodenfachverbänden, aber auch allen Vortragenden und den Teilnehmern der Podiumsdiskussion. Mein ganz besonderer Dank gilt natürlich Ihnen, die Sie hier sind.

Ich wünsche daher der Veranstaltung noch einen weiteren guten Verlauf.


Weitere Informationen:
Zwei Personen sitzen an einem Podium.
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