Stand: 24.08.2011
Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020)
Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020
In der von der Bundesregierung am 24. August 2011 beschlossenen Fassung.
Vor ihrem Inkrafttreten bedarf die Zuteilungsverordnung noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages.
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