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Klima · Energie
Erneuerbare Energien
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Stand: 01.01.2009
Presseinformationen:
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll zu einem dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmebereich führen: Von heute 6,6 Prozent soll der Anteil bis 2020 auf 14 Prozent steigen. Dass eine solche Entwicklung möglich ist, hat das EEG im Strombereich bewiesen.
Klima- und Ressourcenschutz, Reduzierung der Importabhängigkeit und größere Stabilität der Energiepreise, positive Arbeitsplatzeffekte – die Vorteile erneuerbarer Energien sind offensichtlich. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind ausgereifte und moderne Technik – vielfach "made in Germany". Damit machen uns erneuerbare Energien nicht nur unabhängiger von Energieimporten und Energiepreissteigerungen, sie fördern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland, an dem zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen.
Auf einen Blick: Das neue Wärmegesetz
Hintergrundinformationen zu erneuerbaren Energien im Wärmemarkt
Praxisbeispiel: Heizen mit Holz und Solar
Zweifamilienhaus mit Holzpelletkessel und thermischer Solaranlage
Praxisbeispiel: Solaranlagen zur Wärmeerzeugung
Einfamilienhäuser mit thermischer Solaranlage
Praxisbeispiel: Wärmepumpe
Vierfamilienhaus heizt mit Geothermie
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Weitere Informationen:
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Bundestag beschließt Wärmegesetz
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Fragen und Antworten zum Wärmegesetz
- Informationen der Deutschen Energie-Agentur (dena) zu
Gebäuden und
regenerativer Energie




