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Erneuerbare Energien
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Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm
Die aktuelle Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011. Das Marktanreizprogramm umfasst zwei Teile:
- Investitionszuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen im KfW-Programm Erneuerbare Energien (Premium)
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Richtlinie,
barrierefrei
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
Vom 11. März 2011
Hinweis:
Die Richtlinien vom 11. März 2011 sind bei der Europäischen Kommission nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) "Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag" unter der Nummer 5765 angezeigt. Sie tragen die Registrationsdaten: 2011/040430 - SA.32896(2011/X) - Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.
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