EU-Ministerrat (Umwelt) am 25. Juni 2002
Der Rat (Umwelt) trat am 25. Juni 2002 zu seiner zweiten offiziellen Sitzung unter spanischer Präsidentschaft zusammen. Die deutsche Delegation wurde von Herrn Bundesminister Trittin geleitet.
Der Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zu folgenden Themenbereichen:
- Bodenschutz,
- Schutz der biologischen Vielfalt,
- Ratifizierung des Kyoto-Klima-Protokolls.
Weiterhin billigte der Rat den Abschluss des Cartagena-Protokolls zur biologischen Sicherheit durch die EG.
Darüber hinaus einigte sich der Rat auf allgemeine Ausrichtungen zur Änderung der Verpackungs-Richtlinie [
http://europa.eu] und zur SevesoII-Richtlinie. Zu zwei Schlüsselbereichen des Richtlinienvorschlags zur Umwelthaftung [
http://europa.eu/eur-lex/de/com/pdf/2002/de_502PC0017.pdf] führte der Rat eine Orientierungsaussprache.
Der Rat nahm einen Bericht der Präsidentschaft über die Stärkung der Ratsstrukturen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zur Kenntnis. Schließlich wurden zu einer Reihe von Vorhaben, darunter dem Richtlinienvorschlag zum Emissionshandel [
http://europa.eu] und dem Verordnungsvorschlag zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen (GVO), Berichte zum Stand der Arbeiten abgegeben.
Unter dem Tagesordnungspunkt (TOP) "Verschiedenes" wurden u.a. ein Beitrag der deutschen Delegation zur Koexistenz von konventionellem, ökologischem und GVO-Landbau behandelt.
Zu den Tagesordnungspunkten im einzelnen [
http://www.consilium.europa.eu/cms3_fo/showPage.asp?id=339&lang=en]:
Biologische Sicherheit
a) Cartagena Protokoll zur biologischen Sicherheit
- Annahme des Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit im Namen der Europäischen Gemeinschaft
Der Rat hat den Abschluss des Protokolls (Ratifizierung) durch die Europäische Gemeinschaft gebilligt. Dies ist ein weiterer Schritt hin zum Inkrafttreten des Protokolls. Das Protokoll tritt in Kraft, wenn es von mindestens 50 Staaten ratifiziert wurde. Bisher haben 21 Staaten das Protokoll ratifiziert.
Das sog. Biosafety-Protokoll wurde im Rahmen der Biodiversitätskonvention im Januar 2000 abgeschlossen. Es regelt unter anderem die grenzüberschreitende Verbringung und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen.
b) Vorschlag für eine Verordnung des EP und des Rates über die grenzüberschreitende Verbringung genetisch veränderter Organismen
- Stand der Arbeiten
Die Kommission hat im Februar 2002 einen Verordnungsvorschlag über die grenzüberschreitende Verbringung von genetisch veränderten Organismen vorgelegt. Mit diesem Vorschlag soll den Anforderungen des Cartagena-Protokolls innerhalb der EU Rechnung getragen werden. Inhaltlich regelt der Vorschlag den Export von GVO in Drittländer. Ziel ist eine rechtlich einheitliche Handhabung innerhalb der Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Protokolls.
Der Rat nahm die Fortschritte, die unter spanischer Präsidentschaft gemacht wurden, zur Kenntnis. Meinungsunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen insbesondere noch hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Verordnung und des Notifizierungsprozesses. Die erste Lesung im Europäischen Parlament ist für September 2002 vorgesehen.
Bodenschutz
- Schlussfolgerungen
Der Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zum integrierten Bodenschutz. In den Schlussfolgerungen wird die Mitteilung der Kommission "Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie" vom 16. April 2002 begrüßt und die zentrale Bedeutung der Integration des Bodenschutzes in andere Politikbereiche, insbesondere in die Gemeinsame Agrarpolitik, hervorgehoben.
Der Rat konnte die Schlussfolgerungen annehmen, nachdem die belgische Delegation ihren Vorbehalt zurückgezogen hatte. Es war Anliegen Belgiens, bereits jetzt die Kommission aufzufordern, eineumfassende Rahmenrichtlinie für den Bodenschutz zu erarbeiten. Belgien stimmte einem Kompromissvorschlag der Präsidentschaft zu, nach welchem bis 2004 zwar ein Gemeinschaftsrahmen erarbeitet werden soll, eine Festlegung auf bestimmte Maßnahmen und Instrumente zum jetzigen Zeitpunkt aber unterbleibt.
Schutz der biologischen Vielfalt
- Schlussfolgerungen
Der Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zur biologischen Vielfalt. Die Schlussfolgerungen heben hervor, dass eine schnelle Errichtung des NATURA 2000-Netzes für den Erhalt der europäischen Artenvielfalt von größter Bedeutung ist. Des weiteren begrüßen sie die Ergebnisse der 6. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention in DenHaag. In diesem Zusammenhang wird besonderes Gewicht auf die Umsetzung der in Den Haag erreichten Vereinbarungen gelegt.
Im Rahmen des Umweltrates unterzeichneten die Ministerinnen und Minister auf Initiative der spanischen Präsidentschaft die so genannte El-Teide Erklärung "Natura 2000: Eine Partnerschaftfür die Natur". Die Erklärung betont die herausragende Bedeutung des Natura 2000- Netzwerkes zur Sicherung der biologischen Vielfalt und ruft in unverbindlicher und allgemeiner Formzentrale Kernpunkte für die weitere Umsetzung des Netzwerkes ins Bewusstsein.
Vorschlag für eine Richtlinie des EP und des Rates zur Änderung der RL 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle
- Allgemeine Ausrichtung
Der Rat einigte sich im Rahmen einer allgemeinen Ausrichtung mehrheitlich auf ein Kompromisspaket der Präsidentschaft für den Gemeinsamen Standpunkt des Rates. Eine politische Einigungüber den Gemeinsamen Standpunkt war noch nicht möglich, da das Europäische Parlament die erste Lesung des Vorschlags noch nicht durchgeführt hat. Nach dem gebilligten Kompromiss sind u.a. eine Obergrenze für die stoffliche Verwertung von 80 % und Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung einzelner Materialien vorgesehen (Glas 60%, Metalle 50%, Papier 60%, Holz 15%). Zieldatum ist der 31.12.2008. Die Ausnahmeregelungen für Irland, Portugal und Griechenland wurden akzeptiert (Zieldatum 31.12.2012). Auf Drängen der deutschen Delegation wurde die Zielvorgabe bei Plastik auf 22,5% erhöht. Weiter gehende deutsche Forderungen hatten sich zuvor als nicht durchsetzbar erwiesen.
Vorschlag für eine Richtlinie des EP und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mitgefährlichen Stoffen ("SEVESO II")
- Allgemeine Ausrichtung
Ursprünglich war vorgesehen, auf dem Umweltrat einen Gemeinsamen Standpunkt anzunehmen. Da der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments das Dossier zur Zeit noch diskutiert und eine Stellungnahme des EP erst am 2. Juli 2002 erwartet wird, war dies nicht möglich.
Im Rahmen einer allgemeinen Ausrichtung gelang es dem Rat, die noch offenen Fragen zu lösen. Insbesondere konnte dem französischen Anliegen nach strengeren Regelungen für Ammoniumnitrat Rechnung getragen werden.
Vorschlag für eine Richtlinie des EP und des Rates über die Umwelthaftung betreffend die Vermeidung von Umweltschäden und die Sanierung der Umwelt
- Orientierungsaussprache zu Schlüsselfragen
Der Umweltrat führte eine längere Orientierungsdebatte, die sich auf die beiden Schlüsselfragen "Deckungsvorsorge - verpflichtend oder freiwillig ?" sowie "Subsidiäre Verantwortlichkeit der zuständigen Behörde bzw. des Staates" konzentrierte. Einige Delegationen sprachen auch noch andere Themen an. Hervorzuheben ist die Forderung von A, GR, IRL und LUX, die Nuklearhaftung in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufzunehmen.
Im Bereich der Deckungsvorsorge hatte sich die Präsidentschaft mit Blick auf Aktivitäten nach Anhang I der Richtlinie für die Einführung eines verpflichtenden Systemsausgesprochen, das 5 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie wirksam werden soll, den Mitgliedstaaten bei der konkreten Ausgestaltung aber gewisse Spielräume belässt. Diese Lösung wurde von der Mehrheit der Mitgliedstaaten (A, B, D, GR, IRL, LUX, NL, P, S; wohl auch DK) im Grundsatz unterstützt. Dabei wiesen einige Delegationen darauf hin, dass die Richtlinie noch unter verschiedenen Gesichtspunkten präzisiert werden müsse, um eine bessere Versicherbarkeit zu gewährleisten, oder sprachen sich für inhaltliche Modifikationen der von der Präsidentschaft vorgeschlagenen Deckungsvorsorgeregelung aus. Demgegenüber befürworten F, FIN, IT und UK Deckungsvorsorgemodelle auf ausschließlich freiwilliger Grundlage.
In der Frage einer subsidiären Verantwortlichkeit staatlicher Stellen hatte die Präsidentschaft eine Regelung vorgeschlagen, nach der die zuständigen Behörden von Gefahrenabwehr- und Sanierungsmaßnahmen absehen können, wenn es sich um keinen gravierenden Umweltschaden handelt und die Kosten der zu ergreifenden Maßnahme außerVerhältnis zum Nutzen für die Umwelt stehen. Auch hierzu ergab sich in der Diskussion kein einheitliches Bild. Während B, GR, LUX, NL und S eine subsidiäre Behördenverantwortlichkeit ("staatliches Sicherheitsnetz") beim Ausfall des Verursachers befürworteten und den Präsidentschaftsvorschlag in diesem Sinne für akzeptabel hielten, sprach sich die Mehrheit der Mitgliedstaaten (A, D, F, FIN, IRL, IT, P, UK) - mit unterschiedlichen Akzenten - für eine Regelung aus, die den Mitgliedstaaten möglichst weitgehende Flexibilität eröffnet.
Die Debatte machte deutlich, dass in zentralen Fragen des Dossiers noch immer erhebliche Meinungsunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. Alle Delegationen hoben allerdings hervor, dassdie bisherige Behandlung in der Ratsgruppe zu erheblichen Verbesserungen, insbesondere bei der Struktur des Textes und der Ausrichtung auf den Verursacher als primär Verantwortlichen, geführt habe.
Stärkung der Ratsstrukturen in Bezug auf die umweltbezogenen Aspekte der Strategie für nachhaltige Entwicklung und Koordinierung der von der Strategie für nachhaltige Entwicklungbetroffenen Sektoren
- Information der Präsidentschaft
Der Rat nahm Kenntnis von einem Bericht der Präsidentschaft über die Stärkung der Ratsstrukturen im Hinblick auf die umweltbezogenen Aspekte der Strategie für nachhaltige Entwicklung und die Koordinierung der von der EU-Nachhaltigkeitsstrategie betroffenen Sektoren.
Für die umweltbezogenen Aspekte der EU-Nachhaltigkeitsstrategie beabsichtigt der Vorsitz, zwei Untergruppen der Ratsarbeitsgruppen im Umweltbereich mit den Vorarbeiten betreffend die EU-internen bzw. externen umweltbezogenen Themen im Bereich der EU-Nachhaltigkeitsstrategie zu betrauen.
Die Frage, wie eine Verbesserung der Koordinierung zwischen den verschiedenen Sektoren der EU-Nachhaltigkeitsstrategie erzielt werden kann, soll im Lichte der Ergebnisses des ER Sevilla wieder aufgegriffen werden.
Vorbereitung des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung
(Johannesburg, 26. August - 4. September 2002)
- Ergebnisse der vorbereitenden Sitzung auf Bali (22. Mai - 7. Juni 2002)
Der spanische Vorsitz informierte den Rat über den Stand der Vorbereitungen für den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung. Trotz der in Bali gemachten Fortschritte bestünden noch Schwierigkeiten, etwa im Bereich Handel und Umwelt oder bei der Festlegung von Zieldaten. Dies erfordere verstärkte Anstrengungen in der bis Johannesburg verbleibenden Zeit.
Klimaänderungen
- Vorschlag für eine RL des EP und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen in der Gemeinschaft und zur Änderung der RL 96/61
Die spanische Präsidentschaft legte einen Fortschrittsbericht vor und wies auf die verschiedenen noch offenen Fragen hin. Die britische Delegation unterstrich die Bedeutung des Richtlinienvorschlags für den Klimaschutz. Die dänische Delegation erklärte, sie beabsichtige, auf dem Umweltrat am 17. Oktober 2002 einen Gemeinsamen Standpunkts zu verabschieden.
- Schlussfolgerungen des Rates betreffend die Ratifikation des Kyoto-Protokolls
Der Rat einigte sich auf Schlussfolgerungen zur Ratifikation des Kyoto-Protokolls. In den Schlussfolgerungen werden die Fortschritte im Ratifizierungsprozess begrüßt. Zugleich wird die Ankündigung Australiens bedauert, das Protokoll nicht zu ratifizieren. Die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention werden aufgerufen, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Annex 1-Länder, die die Beschlüsse von Bonn und Marrakesch mitgetragen, das Kyoto-Protokoll aber noch nichtratifiziert haben, werden gebeten, dies so schnell wie möglich zu tun.
Vorschlag für eine Verordnung des EP und des Rates über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung genetisch veränderter Organismen und die Rückverfolgbarkeit von ausgenetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
Der Rat nahm ohne Aussprache einen Sachstandsbericht der Präsidentschaft zur Kenntnis. Nach diesem Bericht sind nach wie vor verschiedene Kernbereiche des Dossiers umstritten, wie etwa die Frage des Anwendungsbereichs der Verordnung, des Informationsaustausches und der Grenzwerte bei unbeabsichtigter Präsenz von GVO in Produkten. Der Bericht stellt nur geringe Fortschritte fest. Das Europäische Parlament wird seine erste Lesung am 2. Juli 2002 durchführen.
Gefährliche chemische Produkte (Rotterdam-Konvention)
a) Beschluss des Rates über die Genehmigung des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel im Namen der Gemeinschaft
b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Der Rat nahm den Sachstandsbericht der Präsidentschaft zur Kenntnis. Die Beratungen der Vorschläge haben unter spanischer Präsidentschaft begonnen. Es ist vorgesehen, dass beide Dossiers unter dänischer Präsidentschaft abgeschlossen werden, vorausgesetzt das EP schließt die 1. Lesung rechtzeitig ab.
Die niederländische Delegation unterstrich die Bedeutung einer schnellen Ratifikation des Rotterdamer Übereinkommen über die Anwendung des PIC-Verfahrens (Prior Informed Consent)für den internationalen Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln.
Als weitere Themen wurden behandelt:
a) Saubere Technologien für Dieselfahrzeuge
Schweden ist vor dem Hintergrund erheblicher Partikelbelastung durch Dieselfahrzeuge der Auffassung, dass weitere Anreize erforderlich sind, um sicherzustellen, dass diese Fahrzeuge schnell mit Partikelfiltern ausgestattet werden. Schweden bat daher die Kommission, die Frage zu prüfen und Vorschläge zur Änderung der Abgasrichtlinie 98/69/EG vorzulegen.
Die Kommission dankte Schweden für die Initiative. Zu berücksichtigen seien neben Partikelemissionen aber auch Stickoxidemissionen. Beide Gesichtspunkte würden von der Kommissionmit Blick auf neue Standards nach 2005 geprüft.
b) Chemikalienpolitik
Die Kommission unterrichtete über den Stand ihrer Arbeiten. Ziel sei entsprechend dem Auftrag des Europäischen Rates Göteborg, die erforderlichen Regelungen bis 2004 in Kraft zusetzen. Vor diesem Hintergrund bemühe sich die Kommissionen mit Nachdruck, Rechtsetzungsvorschläge im Herbst 2002 vorzulegen.
c) Nationale Strategien für nachhaltige Entwicklung
Die portugiesische Delegation präsentierte einen Entwurf ihrer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Eine endgültige Fassung soll erst nach dem Johannesburg-Gipfel erstellt werden. Die portugiesische Nachhaltigkeitsstrategie ist in vier Säulen unterteilt, die wiederum durch 12 Richtlinien konkretisiert werden. Portugal präsentierte seinen Entwurf, um anhand vergleichbarer Informationen aus anderen Mitgliedstaaten Erfahrungen auszutauschen. Eine Aussprache fand nicht statt.
d) Produktion von FCKW
Die Niederlande schlugen vor, freiwillige Maßnahmen für ein vorgezogenes Auslaufen der FCKW-Produktion in der EU zu erörtern. In den Niederlanden werde spätestens ab 1.1.2006 die gesamte FCKW-Produktion eingestellt. Grund sei das inzwischen auf den Märkten der Entwicklungsländer entstandene Überangebot an FCKW.
Hintergrund: Unter anderem zur Deckung der grundlegenden nationalen Bedürfnisse der Entwicklungsländer ist eine Produktion von FCKW noch in beschränktem Umfang zulässig. In Deutschland ist die FCKW-Produktion eingestellt.
e) Koexistenz von konventionellem, ökologischem und GVO-Landbau
Der Beitrag der deutschen Delegation bezog sich auf eine Studie des Joint Research Center der EU zu Szenarien für die Koexistenz von gentechnisch veränderten, konventionellen und ökologisch angebauten Kulturpflanzen in der europäischen Landwirtschaft. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zunahme des Anbaus von genetisch veränderten Pflanzen in der EU mit einem steigenden Anteil von Spuren von GVO in konventionellen und ökologisch angebauten Saaten einhergehe. Eine Koexistenz von Ökolandbau und GVO-Landbau in einer Region sei kaum möglich, da Produkte aus ökologischem Anbau nach derzeitiger Rechtslage frei von gentechnischen Bestandteilen sein müssten. Im Bereich der konventionellen Landwirtschaft werden für die Einhaltung des geltenden Schwellenwertes erhebliche Mehrkosten erwartet.
Deutschland wies darauf hin, vor dem geschilderten Hintergrund werde die Erhaltung der Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, gentechnikfreie oder gentechnisch modifizierte Produkte zukaufen, erschwert. Zu klären sei auch, wer die Kosten für die Vermeidung von Verunreinigungen zu tragen habe. Österreich unterstützte den deutschen Beitrag mit Nachdruck.
Die Kommission wies in Reaktion auf den deutschen Beitrag darauf hin, dass die genannte Studie noch verschiedene Fragen offen lasse. Insofern seien weitere Untersuchungen erforderlich. In jedem Fall verdiene dieses wichtige Thema eine vertiefte Diskussion.
f) Strategie zur Integrierten Produktpolitik
Die belgische Delegation wies darauf hin, dass die ursprünglich für Ende 2001 vorgesehene und auf die erste Hälfte 2002 verschobene Vorlage des Weißbuches zur Integrierten Produktpolitik nach wie vor ausstehe. Die Kommission teilte mit, dass das EP eine Vielzahl von Anmerkungen zum Grünbuch gemacht habe. Insofern hätten sich die Arbeiten der Kommissionerheblich verzögert. Die Kommission sagte eine schriftliche Äußerung zu dem weiteren zeitlichen Ablauf zu.
g) Vorschläge zur Reduktion von Emissionen von fluorierten Treibhausgasen
Die britische Delegation fragte die Kommission, ob sie beabsichtige, Emissionen von fluorierten Treibhausgasen durch eine neue Rahmenrichtlinie, wie ursprünglich angekündigt, oder durch eine Änderung der "Ozon-Verordnung" 2037/2000, wie kürzlich angedeutet, zu reduzieren. Die Kommission erwiderte, sie erwäge, fluorierte Treibhausgase durch eine Änderung der Ozonverordnung zu regeln. Ein Vorschlag sei für Ende des Jahres vorgesehen.
UK und I zeigten sich über diese Planung besorgt, da Klimaschutz und Schutz der Ozonschicht verschiedenen systematischen Ansätzen folgten.
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