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Europa und Umwelt
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Stand: September 2011
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Umweltaktionsprogramme
Umweltaktionsprogramme sind Rahmenvorgaben für die Umweltpolitik der Europäischen Union, in denen die wichtigsten mittel- und langfristigen Ziele der europäischen Umweltpolitik in Form eines strategischen Grundgerüsts ggf. mit konkreten Aktionsmaßnahmen formuliert und festgeschrieben werden. Ihren Ursprung finden Umweltaktionsprogramme in einer Konferenz der Staats- bzw. Regierungschefs im Oktober 1972, wo eine gemeinsame Umweltpolitik für unverzichtbar erklärt wurde und die Kommission aufgefordert wurde, ein Umweltaktionsprogramm zu entwickeln. Seit dem Vertrag von Maastricht im Jahre 1992 ist für den Erlass von Umweltaktionsprogrammen eine vertragliche Ermächtigungsgrundlage vorgesehen, mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon handelt es sich dabei um Art. 192 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Danach werden Umweltaktionsprogramme im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch das Europäische Parlament und den Rat auf Vorschlag der Kommission und damit als formelle Rechtsakte erlassen.
Bis zum heutigen Zeitpunkt sind sechs Umweltaktionsprogramme verabschiedet worden, deren Geltungsdauer von drei bis zu zehn Jahren variiert:
- Umweltaktionsprogramm 1973-1976
- Umweltaktionsprogramm 1977-1981
- Umweltaktionsprogramm 1982-1986
- Umweltaktionsprogramm 1987-1992
- Umweltaktionsprogramm 1993-2000
- Umweltaktionsprogramm 2002-2012
Das 6. Umweltaktionsprogramm behandelt als besonders wichtig eingestufte Umweltziele, die ein Tätigwerden der Gemeinschaft erfordern. Das sind:
- Klimaänderungen,
- Natur und biologische Vielfalt,
- Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität,
- natürliche Ressourcen und Abfälle.
Diese Umweltprioritäten werden ebenfalls als Querschnittsthemen begriffen, die in alle Gemeinschaftspolitiken einzubeziehen sind und dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung des EU-Raumes beitragen sollen. Ein besonderer Akzent wurde auf den Klimawandel gelegt, der als „eine zentrale Herausforderung des nächsten Jahrzehnts und darüber hinaus“ betrachtet wird. Im Gegensatz zu den anderen Bereichen wurden hier auch quantifizierbare Ziele festgelegt, wie etwa die Beschränkung der Temperaturerhöhung um maximal 2° C und die 8%ige Verringerung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahre 2012. Daneben sieht das 6. Umweltaktionsprogramm die Annahme von sieben thematische Aktionsstrategien in den folgenden Bereichen vor: Luftverschmutzung, Meeresumwelt, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, Abfallvermeidung und -recycling, nachhaltige Verwendung von Pestiziden, Bodenschutz und städtische Umwelt. Das konkrete Vorgehen soll dabei auf einem umfassenden mehrgleisigen Ansatz beruhen, der langfristig und auf die Schaffung von Synergieeffekten zwischen den einzelnen Strategien auszulegen ist.
Im August 2011 hat die Kommission das 6. Umweltaktionsprogramm ausgewertet; danach hat dieses zum Erlass von Rechtsvorschriften in beinahe allen Umweltbereichen beigetragen. Als besonders verdienstvoll hervorzuheben sind die Ausdehnung des Natura-2000-Netzes auf beinahe 18% der EU-Festlandsfläche, die Einführung einer umfassenden Chemikalienpolitik auf EU-Ebene und der Erlass von Klimaschutzmaßnahmen. Im letzten Jahr seines Geltungszeitraums waren die meisten Aktionen in dem Programm bereits abgeschlossen oder im Abschluss begriffen. In ihrer Auswertung spricht sich die Kommission für ein 7. Umweltaktionsprogramm aus.
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extern [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:242:0001:0015:DE:PDF]
6. Umweltaktionsprogramm
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extern [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0531:FIN:DE:PDF]
Mitteilung der Kommission zur Auswertung des 6. Umweltaktionsprogramms
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