Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:
Startseite
Europa · International
Europa und Umwelt
Ratstagungen der EU (Umwelt)
Ergebnisse der EU-Ratstagung (Umwelt) vom 04. März 2003
Monitoring des Waldzustandes, gentechnisch veränderte Organismen und Umwelthaftung waren wichtige Themen der Tagung
Die Tagesordnungspunkte:
-
Neue, EU-einheitliche Standards für Badegewässer in Vorbereitung
-
Strategie zum Schutz der Meeresumwelt
-
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
-
Vorbereitung der Frühjahrssitzung des Europäischen Rates
-
Richtlinienvorschlag über Umwelthaftung
-
Schutz von Wäldern in der EU wird ausgeweitet
-
Chemikalienpolitik
-
Fünfte Paneuropäische Ministerkonferenz "Umwelt für Europa"
-
Schutz der Ozonschicht
-
Treibhausgasemissionen der EU
-
Grundwasserschutz
-
Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC)
-
Strengere Grenzwerte für Auspuffgase
Der Umweltrat trat am 04. März zu seiner ersten Sitzung unter griechischer Präsidentschaft zusammen. Die deutsche Delegation wurde von Bundesumweltminister Jürgen Trittin geleitet.
Im Bereich der Rechtsetzung erzielte der Rat eine politische Einigung über den Verordnungsvorschlag über das Monitoring von Wäldern ("Forest Focus"). Siehe auch:
Link zur Website der Europäischen Kommission.
Schlussfolgerungen des Rates wurden verabschiedet zur Vorbereitung der Frühjahrssitzung des Europäischen Rates, insbesondere zu Nachhaltigkeitsfragen, zum Meeresschutz im Anschluss aneine Mitteilung der Kommission sowie zur Vorbereitung der paneuropäischen Umweltministerkonferenz in Kiew.
Darüber hinaus wurden Aussprachen zu den Richtlinienvorschlägen über die
Qualität von Badegewässern und zur
Umwelthaftung geführt. Deutschland stellte die auf dem deutsch-französischen Umweltrat am 27. Februar 2003 in Potsdam beschlossene Initiative für strengere Emissionsgrenzwerte bei Pkw und Lkw mit Dieselmotorenvor.
Schließlich wurde der Rat von der Kommission über aktuelle Rechtsetzungsvorhaben, darunter das Legislativpaket zur Chemikalienpolitik, informiert.
Zu den Tagesordnungspunkten im einzelnen:
Neue, EU-einheitliche Standards für Badegewässer in Vorbereitung
Richtlinienvorschlag über Badegewässerqualität wurde diskutiert
Mit dem von der Kommission im Oktober 2002 vorgelegten
Richtlinienvorschlag soll die Badegewässerrichtlinie an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt und an die Erfahrungen in der Vergangenheit angepasst werden. Dazu gehört, dass neben der reinen Qualitätsüberwachung ein qualitativer Bewirtschaftungsansatz vorgeschlagen wird. Damit soll u.a. auch eine Verzahnung mit der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden.
Die Beiträge der Delegationen in der öffentlichen Aussprache bestätigten die aus der bisherigen Diskussion bekannten Tendenzen. Bundesumweltminister Trittin erklärte sich mit dem angestrebten Schutzniveau und den Parametern einverstanden. Bedenken habe man aber in Deutschland bzgl. der vorgeschlagenen Berechnungsmethode. Der vorgesehene Bewirtschaftungsgedanke werde prinzipiell unterstützt, eine vollzugstauglichere Ausgestaltung aber für erforderlich gehalten. Auch entsprächen einige vorgeschlagene Regelungen, wie die Notfallplanung oder die Information der Öffentlichkeit, nicht dem Subsidiaritätsprinzip. Im Hinblick auf dieses Prinzip sollten eher Ziele vorgegeben, die Wahl der Mittel aber den Mitgliedstaaten überlassen werden. Die Verzahnung mit der Wasserrahmen-Richtlinie müsse noch verbessert werden. Die steigende Bedeutung von anderen Freizeitaktivitäten werde von Deutschland zwar nicht verkannt, ihre Einbeziehung in die Badegewässer-Richtlinie aber, nicht zuletzt aufgrund von Praktikabilitätsüberlegungen, abgelehnt.
Die deutsche Position wurde von zahlreichen Delegationen geteilt. Demnach wird der Kommissionsvorschlag grundsätzlich begrüßt, an verschiedenen Stellen aber eineverhältnismäßige und praxistaugliche Ausgestaltung für erforderlich gehalten. Verbesserungsbedarf wird auch bei kurzfristigen Verschlechterungen der Badegewässerqualität gesehen und die Einführung entsprechender Flexibilitätsmechanismen gefordert. Die Einbeziehung anderer Freizeittätigkeiten in die Badegewässer-Richtlinie wird nicht nur von Deutschland sondern von einer deutlichen Mehrheit der Mitgliedstaaten abgelehnt.
Kommissarin Wallström erklärte, den Themenbereich andere Freizeittätigkeiten nochmals prüfen zu wollen, grundsätzlich aber gegenüber einer Abkoppelung dieses Komplexes aufgeschlossen zu sein.
Das Dossier hat für die Präsidentschaft einen hohen Stellenwert. Die Präsidentschaft strebt für den Umweltrat im Juni eine möglichst weitgehende Einigung an. Die erste Lesung des EP wird - entgegen den ersten Ankündigungen der Präsidentschaft - voraussichtlich erst im September 2003 stattfinden.
Strategie zum Schutz der Meeresumwelt
Kommission berichtete - auch vor dem Hintergrund des "Prestige"-Unglücks - über den aktuellen Stand
Der Rat verabschiedete Schlussfolgerungen für eine umfassende europäische Meeresschutzstrategie. Darin werden der Kommission politisch-konzeptionelle Vorgaben für die weitere Entwicklung der Strategie im Sinne eines integrativen und ökosystemaren Ansatzes gemacht, der alle Nutzungen, Belastungsquellen und Schutzbereiche berücksichtigt.
Daneben berichteten Kommission und Spanien über nach dem "Prestige"-Unglück ergriffene Maßnahmen. Die Kommission betonte dabei die Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen. In diesem Zusammenhang wurden auch die französische Forderung nach einem satellitengestützten Programm zur Überwachung des Ablassens von Öl auf See sowie der belgische Hinweis auf die Bedeutung der Einrichtung eines zusätzlichen internationalen Ausgleichsfonds durch die IMO (International Maritime Organization) bis Ende 2003 behandelt.
Bundesumweltminister Trittin nutzte die Gelegenheit, die für den Meeresschutz zuständigen Ministerkolleginnen und -kollegen zum gemeinsamen
OSPAR/HELCOM-Ministertreffen (Protection of the Marine Environment of the Baltic Sea Area (HELCOM) and the North-East Atlantic(OSPAR)) im Juni 2003 in Bremen einzuladen.
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
Wahlfreiheit und Transparenz für Verbraucher und Landwirtschaft müssen gewährleistet werden
Kommissarin Wallström berichtete einleitend zum derzeitigen Stand der Zulassungsverfahren.
Zu den aktuellen Zulassungsverfahren von GVO nach der neuen Freisetzungsrichtlinie erläuterte sie, derzeit befänden sich 19 Anträge in der Prüfung durch die Kommission. Es seinicht damit zu rechnen, dass es vor Herbst diesen Jahres zu einer Behandlung im Regelungsausschussverfahren kommen werde.
Zu den anhängigen Zulassungsverfahren von GVO erläuterte Frau Wallström die Position der Kommission, man wende derzeit das geltende Recht an, versuche jedoch, dabei auch die im November/Dezember erzielte politische Einigung nicht außer Acht zu lassen. Derzeit würden 10 offene Anträge von den Experten der Kommission überprüft.
In der anschließenden Diskussion betonten die Delegationen erneut die große Bedeutung, die einem sorgfältigen Vorgehen zukomme. Unterstützt von der Mehrzahl der Mitgliedstaaten erklärte Frankreich, die Politik müsse den Rahmen schaffen, in dem für Verbraucher und Landwirtschaft die Grundsätze der Wahlfreiheit, Transparenz undKohärenz garantiert würden. Nur so könne das momentan bzgl. GVO nicht vorhandene Verbrauchervertrauen in der EU hergestellt werden. Vorschnelle Genehmigungen vor Vollendung des Rahmens(d.h. vor in Kraft treten der beiden Verordnungen zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVO und daraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln) gefährdeten die gesamtezurückliegende Arbeit.
Auch Bundesminister Trittin erklärte zu den Zulassungsverfahren, dass eine Aufgabe des de-facto Moratoriums vom Juni 1998 erst nach in Kraft treten der Verordnungen zur Zulassung und Rückverfolgbarkeit/Kennzeichnung von GVO und daraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln möglich sein werde. Die eingetretenen zeitlichen Verzögerungen könne man nicht den Mitgliedstaaten anlasten. Unverzichtbar im Interesse der öffentlichen Akzeptanz sei, dass die Wahlfreiheit für den Verbraucher sichergestellt werde.
Abschließend betonte Kommissarin Wallström, sie hoffe bzgl. der verschiedenen Verfahren für die Zukunft auf ein paralleles Vorgehen, so dass der Abschluss der anhängigen Zulassungsverfahren in etwa zeitgleich zu dem in Kraft treten der Verordnungen zur Zulassung und Rückverfolgbarkeit/Kennzeichnung von GVO und daraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln stattfinden könne.
Zur Thematik der Koexistenz kündigte Kommissarin Wallström an, im Rahmen der Kommissionssitzung am 5. März ein Orientierungspapier von Kommissar Fischler zu diskutierten, in dem mehrere Optionen zum weiteren Vorgehen aufgezeigt würden. Es gelte, Schritt für Schritt einer endgültigen Klärung dieser Problematik näher zu kommen. Da sich die notwendigen Maßnahmen von Region zu Region unterscheiden dürften, erscheine der Kommission dabei ein auf dem Subsidiaritätsprinzip beruhender Ansatz unter Berücksichtigung der von der Landwirtschaft jeweils praktizierten Produktionsverfahren am geeignetsten. Die Kommission werde nach Abschluss der kommissionsinternen Diskussion auch den Umweltrat über die Ergebnisse informieren.
Im Rahmen des anschließenden Gedankenaustauschs unterstützte die Mehrzahl der Mitgliedstaaten - anders nur das Vereinigte Königreich - die von Italien vorgetragene Position, dass erst nach Lösung der rechtlichen - einschließlich der haftungsrechtlichen - Probleme im Zusammenhang mit der Koexistenz neue Zulassungen ausgesprochen werden könnten.
Bundesumweltminister Trittin betonte die große Bedeutung der Klärung der Koexistenzproblematik auch im Hinblick auf die Wahrung des Vorsorgeprinzips und die Sicherung des Ziels der Wahlfreiheit für den Verbraucher. Erheblichen Diskussionsbedarf sehe er insbesondere noch hinsichtlich der Klärung der Haftungsfragen. Dabei müsse am Verursacherprinzip festgehaltenwerden. Auch müsse der von Österreich eingebrachte Vorschlag zur Einrichtung von GVO-freien Zonen gründlich geprüft werden. Deutschland wurde in dieser Position ausdrücklichvon Luxemburg und Finnland unterstützt.
Vorbereitung der Frühjahrssitzung des Europäischen Rates
Umweltrat gab Empfehlungen zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie ab
Der Umweltrat verabschiedete einen ausführlichen Beitrag zum Stand der Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie und der in Johannesburg eingegangenen Verpflichtungen für eine globalnachhaltige Entwicklung.
Der Text berücksichtigt Beiträge verschiedener Ratsarbeitsgruppen, wie Handel, Entwicklungszusammenarbeit, Verkehr, Energie. Das Papier enthält in einem operativen Teil Empfehlungendes Umweltrates an den Europäischen Rat. Schwerpunkte sind das Festhalten an den vereinbarten Zielen (intern wie extern), die Konsistenz zwischen internen und externen Politiken, die jährliche Bilanzierung des Cardiff-Prozesses zur Umweltintegration, der Aktionsplan Umwelttechnologien, der Meeresumweltschutz, der Klimaschutz sowie Unterstützung bei Maßnahmen zur Beseitigung der Armut.
Richtlinienvorschlag über Umwelthaftung
Deckungsvorsorge und Schädigungen der biologischen Vielfalt wurden diskutiert
Am 23. Januar 2002 hat die Kommission ihren
Vorschlag für eine Richtlinie zur Umwelthaftung vorgelegt. Die Richtlinie soll die Verantwortlichkeit für die Vermeidung bestimmter Umweltschäden sowie die Beseitigung solcher Schäden regeln.
Von dem Vorschlag werden ökologische Umweltschäden erfasst, und zwar Schädigungen der biologischen Vielfalt von Lebensräumen und Arten, die durch Rechtsvorschriften der EG(z. B. FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie) oder Naturschutzvorschriften des nationalen Rechts unter Schutz gestellt sind, Beeinträchtigungen des ökologischen und/oder chemischenZustandes von Gewässern nach Maßgabe der Wasserrahmenrichtlinie sowie Bodenverunreinigungen, die zu ernsthaften Gesundheitsbeeinträchtigungen führen können.
Der Rat führte seine öffentliche Debatte zu zwei wichtigen, im Rat unter anderen noch strittigen Eckpunkten der Umwelthaftungs-Richtlinie.
Die erste Frage betraf die freiwillige oder obligatorische Ausgestaltung der Deckungsvorsorge und insbesondere die von der Präsidentschaft im Kompromisswege vorgeschlagene schrittweise Einführung einer obligatorischen Deckungsvorsorge. Deutschland erklärte, die Versicherbarkeit von Umweltschäden sei ein Indikator für die Qualität und Praxistauglichkeit der Haftungsbestimmungen. Zur Zeit sei noch nicht erkennbar, ob und zu welchen Konditionen Versicherungsmechanismen für das von der Kommission vorgeschlagene Umwelthaftungssystem angebotenwürden. Der Vorschlag der Präsidentschaft einer schrittweisen Einführung einer obligatorischen Deckungsvorsorge löse das Problem nicht. Die Kommission sei vielmehr aufgefordert, ihren Vorschlag unter dem Aspekt der Versicherbarkeit zu prüfen und mitzuteilen, in welchem Umfang diese tatsächlich möglich sei. Aus deutscher Sicht sei es wesentlich, dass die Grundlagen einer Deckungsvorsorgepflicht europaeinheitlich geregelt würden.
Wie Deutschland halten mehrere Mitgliedstaaten eine obligatorische Versicherungspflicht für grundsätzlich erforderlich. Demgegenüber unterstützen andere den Vorschlag der Kommission und damit eine freiwillige Deckungsvorsorge. Die Orientierungsdebatte zeigte, dass auch die von der Präsidentschaft vorgeschlagene schrittweise Einführung einer obligatorischen Deckungsvorsorge keine mehrheitsfähige Grundlage für eine Kompromissfindung darstellt.
Auch bzgl. der Definition der Biodiversitätsschäden wiederholten die Delegationen im wesentlichen bekannte Standpunkte. Deutschland trat dafür ein, gemäß EG-Rechtgeschützte Lebensräume und geschützte Arten nur in diesen Lebensräumen zu erfassen. Die im Vorschlag der Präsidentschaft vorgesehene optionale Einbeziehung nationalgeschützter Arten und Gebiete könne als Kompromiss mitgetragen werden. Eine Reihe anderer Mitgliedstaaten zeigte sich ebenfalls kompromissbereit.
Die Präsidentschaft bekräftigte ihre Absicht, im nächsten Umweltrat eine politische Einigung über den Richtlinienvorschlag erreichen zu wollen.
Das Europäische Parlament hat die erste Lesung des Richtlinienvorschlags noch nicht abgeschlossen.
Schutz von Wäldern in der EU wird ausgeweitet
Politische Einigung wurde erreicht
Der Rat erzielte eine politische Einigung zum
Verordnungsvorhaben "Forest Focus".
Spanien, Portugal und Italien kündigten Enthaltung wegen der ihres Erachtens nicht ausreichenden Höhe des Budgets für Waldbrandvorbeugung an. Die Kommission lehnte das Vorhaben in der vorliegenden Form (insbesondere wegen Einsetzung eines Regelungsausschusses) ab.
Die Verordnung "Forest Focus" hat zum Ziel, rückwirkend ab 1. Januar 2003 ein neues Monitoringsystem für Wälder und die unterschiedlichen Umwelteinwirkungen auf Waldökosysteme zuerrichten. Die neue Verordnung soll auf den beiden Ende 2002 ausgelaufenen Verordnungen (Schutz des Waldes vor Luftverschmutzung und Waldbränden) aufbauen und sie um neue Monitoringaktivitäten (in den Bereichen Klima, Artenvielfalt, Kohlenstoffbindung und Böden) erweitern. Das vorgeschlagene Gemeinschaftssystem soll zugleich kontinuierlich bewerten, inwieweit die Monitoringaktivitäten einen wirksamen Beitrag zur Beurteilung des Waldzustandes leisten. Vorgesehen ist schließlich ein gemeinschaftliches Finanzierungsprogramm für Maßnahmen der Mitgliedstaaten mit 6-jähriger Laufzeit.
Der Kompromiss sieht insbesondere eine um 6 Monate verlängerte Übergangsregelung zur Waldbrandvorbeugung bis Dezember 2005 für spezifische bisher nicht vom EU-Recht abgedeckte Maßnahmen vor.
Das Ergebnis kann aus deutscher Sicht als Erfolg gewertet werden, da es die Hauptanliegen einer ausgewogenen Behandlung existierender und neu zu entwickelnder Module, die Verwaltungsstruktur in Deutschland sowie das ein Mitspracherecht der Mitgliedstaaten im Rahmen eines Regelungsausschusses berücksichtigt.
Mit diesem Gesamtkompromiss, der zugleich in weiten Teilen ganz oder teilweise Änderungen des Europäischen Parlamentes vom 13. Februar 2003 in erster Lesung berücksichtigt, verband der griechische Ratsvorsitz die Hoffnung auf eine schnelle Einigung mit dem Europäischen Parlament in zweiter Lesung, um die Maßnahmen rasch in Kraft zu setzen und Ko-finanzierungsmöglichkeiten noch für 2003 sicherstellen zu können.
Chemikalienpolitik
Kommission berichtete über den Stand der Rechtsetzungsvorschläge für die zukünftige Chemikalienpolitik
Der Umweltministerrat hat am 07. Juni 2001 in Luxemburg Schlussfolgerungen zu dem von der Kommission am 27. Februar 2001 verabschiedeten
Weißbuch "Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik" beschlossen. Die Kommission ist in den Ratsschlussfolgerungen aufgefordert worden, bis Ende 2001 konkrete Gesetzgebungsvorschläge zur Umsetzung des Weißbuchs vorzulegen.
Kommissarin Wallström informierte den Rat über den Stand der Arbeiten, ohne dabei näher auf inhaltliche Fragen einzugehen. Die Vorbereitungsarbeiten der Kommission stünden kurzvor dem Abschluss. Der Legislativ-Vorschlag umfasse mehrere 100 Seiten. Vor Ostern werde eine Diskussion des Kommissionskollegiums zu letzten noch offenen Fragen stattfinden. Anschließend werdeder vollständige Vorschlag für eine Internet-Konsultationen freigegeben. Die endgültige Verabschiedung des Legislativvorschlags solle noch im Sommer erfolgen.
Fünfte Paneuropäische Ministerkonferenz "Umwelt für Europa"
Ratschlussfolgerungen legen die EU-Position fest
Der Umweltrat nahm Schlussfolgerungen der EU zur Vorbereitung der 5. ECE-Ministerkonferenz "Umwelt für Europa" vom 21. bis 23. Mai 2003 in Kiew (Ukraine) an.
In diesen Schlussfolgerungen betont der Rat die künftige Fokussierung des Prozesses "Umwelt für Europa" auf die "EECCA" - Länder Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens - sowie auf den Folgeprozess des Weltnachhaltigkeitsgipfels.
Als konkrete Prioritäten der Umweltzusammenarbeit im erweiterten europäischen Raum werden unter anderem eine Umweltstrategie für die EECCA-Länder im Rahmen der Ost-West-Umweltpartnerschaft sowie eine nachhaltige Energienutzung (einschließlich erneuerbarer Energieträger sowie Energieeffizienz) genannt. Zu den Themen der Schlussfolgerungengehören weiterhin nationale Zielvorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien, Leitlinien für die Umsetzung multilateraler Umweltübereinkommen in der ECE, ein gemeinsames europäisches Informationssystem zur Umweltbeobachtung und -berichterstattung, sowie die Unterstützung der EU-Wasserinitiatve für die Region Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien.
Schutz der Ozonschicht
Defizite der bestehenden Ozonverordnung sollen beseitigt werden
Am 21. November 2002 hat die Kommission ihren Vorschlag zur Änderung der so genannten Ozon-Verordnung 2037/2000 vorgelegt. Hintergrund sind Probleme, die bei der Anwendung der Verordnung aufgetreten sind. Mit der vorgeschlagenen Änderungsverordnung soll die Ozonverordnung in vier eher technischen Punkten angepasst werden. Dazu gehören die Regelung der Ausfuhr von Halonen und die Einbeziehung des neuen Stoffes Chlorbrommethan in das Regelungssystem der Ozonverordnung.
Treibhausgasemissionen der EU
Geändertes System zur Überwachung der Emissionen
Kommissarin Wallström stellte den Vorschlag zur Änderung der geltenden Entscheidung über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft vor. Inhaltliche Schwerpunkte des Vorschlags sind:
- Anpassung des Mechanismus an die Berichterstattungspflichten und Leitlinien für die Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen ("UNFCCC")und des Kyoto-Protokolls
- Bereitstellung weiterer Informationen über Emissionsprognosen auf einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Ebene und Harmonisierung dieser Emissionsprognosen aufgrund der Erfahrungen mit demderzeitigen Beobachtungssystem
- Erfüllung der Berichterstattungspflichten und der Auflagen im Rahmen der "Lastenteilung" zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten.
Grundwasserschutz
Leitlinien für die Bewertung von Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser
Auf Antrag von Dänemark informierte die Kommission über die kürzlich dem zuständigen Ständigen Ausschuss der EU zur Kenntnis zugeleiteten Leitlinien für die Bewertungder im Grundwasser vorhandenen Metaboliten (Pflanzenschutzmittel, die infolge ihrer Umwandlung das Grundwasser gefährden). Dänemark befürchtet durch die Leitlinien eine Absenkung des Schutzniveaus für das Grundwasser im Hinblick auf die Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmittel (91/414/EWG).
Kommissarin Wallström betonte, die Leitlinien seien nicht rechtsverbindlich und jeder Mitgliedstaat könne weiterhin höhere Anforderungen stellen. Ferner kündigte sie an, im Laufe des Jahres Änderungsvorschläge zu der genannten Richtlinie vorzulegen.
Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC)
Emissionen von Lösemitteln aus Farben und Lacken sollen weiter reduziert werden
Auf dem Umweltrat am 11. März 1999 haben Deutschland und andere Mitgliedstaaten die EU-Kommission um Prüfung gemeinschaftsweiter Regelungen für das Inverkehrbringen von VOC-haltigen Produkten für den gewerblichen und privaten Bereich gebeten - als wichtige Ergänzung der EU-Lösemittelrichtlinie. Die Kommission ist dem mit der Vorlage des Richtlinienvorschlages am 23. Dezember 2002 nachgekommen.
Kommissarin Wallström stellte diesen Vorschlag vor. Für die Verwendung von organischen Lösemitteln im gewerblichen und privaten Bereich außerhalb von Anlagen sowie in Anlagenunterhalb der Verbrauchsschwellen bestehen noch keine europäischen Regelungen. Hierbei sind die Bereiche Bautenanstriche und Fahrzeugreparaturlackierung diejenigen mit dem größten Einsparpotential. Daher sind verbindliche Reduzierungsmaßnahmen zunächst in diesen Bereichen vorgesehen. Mit der vorgeschlagenen produktbezogenen Regelung (Grenzwert für denzulässigen Lösemittelgehalt und Kennzeichnung des VOC-Gehalts in Farben und Lacken) sollen diese Maßnahmen einfach, transparent und vollzugsfreundlich umgesetzt werden.
Strengere Grenzwerte für Auspuffgase
Diesel-Pkw und -Lkw müssen sauberer werden
Bundesumweltminister Trittin stellte die auf dem Deutsch-Französischen Umweltrat am 27. Februar 2003 in Potsdam beschlossene Initiative für strengere Emissionsgrenzwerte bei Pkw und Lkw mit Dieselmotoren vor. Er wies darauf hin, dass in Deutschland bis zum Jahr 2020 aufgrund des stark steigenden Anteils von Diesel-Pkw insbesondere mit einem Anstieg der Belastungen von gesundheitsschädlichen Feinstpartikeln um etwa 60 Prozent zu rechnen sei. Ziel müsse daher die breite Einführung der besten verfügbaren Techniken im Bereich der Abgasnachbehandlung für Dieselmotoren sein. Bereits jetzt seien EU-weit etwa 270.000 Pkw und 50.000 Lkw mit entsprechenden Partikelfiltern ausgerüstet. Zugleich müssten auch die zurOzonbelastung beitragenden Stickoxidemissionen weiter reduziert werden. Bundesumweltminister Trittin bat die Kommission, eine am Stand der Technik orientierte Nachfolgeregelung für EURO IV vorzulegen, die ab 2010 greifen solle.
Die Initiative wurde von Dänemark, Schweden und Österreich unterstützt. Italien reagierte eher zögerlich. Kommissarin Wallström machte auf laufende kommissionsinterne Arbeiten zur Verschärfung der Emissionsgrenzwerte aufmerksam. Die Kommission werde in ihrer für Mai/Juni 2003 geplanten Mitteilung zu dem Themenkreis auf mögliche Initiativen zur Verschärfung der Pkw- und Lkw-Grenzwerte eingehen.
zur Sprungnavigation

Gebärdensprache
Leichte Sprache



