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Europa und Umwelt
Ratstagungen der EU (Umwelt)
Stand: 10.10.2011
Ergebnisse der EU-Ratstagung (Umwelt) vom 10. Oktober 2011 in Luxemburg
Umweltminister legten klare Position für Durban fest
Der Umweltrat trat am 10. Oktober 2011 zu seiner ersten Sitzung unter polnischer Präsidentschaft zusammen. Deutschland wurde durch die Parlamentarische Staatssekretärin, Ursula Heinen-Esser, vertreten. Für die EU-Kommission nahmen die Kommissarin für Klimaschutz, Connie Hedegaard, und der Kommissar für Umwelt, Janez Potočnik, teil.
Der Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zu den folgenden Themen:
- Klimakonferenz in Durban (17. Tagung der Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention und die 7. Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls),
- Bewertung des sechsten Umweltaktionsprogramms,
- VN-Konferenz zur nachhaltigen Entwicklung Rio+20,
- 10. Vertragsstaatenkonferenz Basler Abfall-Übereinkommen in Kolumbien.
Zu den Tagesordnungspunkten im Einzelnen:
Offenheit für eine zweite Verpflichtungsperiode als Teil eines Übergangs
Für die 17. Tagung der Vertragsstaatenkonferenz des Klima-Rahmenabkommens im südafrikanischen Durban (28. November bis 9. Dezember 2011) etablierte der Rat nach intensiver Debatte die
Position der EU in Form von Schlussfolgerungen (in englischer Sprache).
Die Minister diskutierten, inwieweit sich die EU unter bestimmten Bedingungen offen für eine zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll zeigen sollte, wie mit überschüssigen Emissionsrechten aus der ersten Phase des Kyoto-Protokolls weiter verfahren werden soll und wie die Klima-Roadmap 2050 vom Umweltrat in Bezug genommen werden soll.
Als Teil einer Paketlösung beschloss der Rat, seine Offenheit für eine zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll als Teil eines Übergangs zu einem umfassenderen rechtlich verbindlichen Rahmenwerk zu bestätigen, falls die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die wesentlichen Elemente des Kyoto-Protokolls bleiben erhalten, seine Umweltwirksamkeit ist gewährleistet und seine Struktur wird weiter ausgebaut, auch in den Bereichen Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, Überschuss an zugeteilten Emissionsrechten sowie marktgestützte Mechanismen.
- Im Verhandlungsstrang Übereinkommen werden die noch offenen zentralen Fragen behandelt, und ein Plan – einschließlich eines Zeitplans mit einem Endtermin und des Verfahrens unter Berücksichtigung der für 2013-2015 vorgesehenen Überprüfung – wird festgelegt, nach dem alle in diesem Verhandlungsstrang erzielten Ergebnisse in einen multilateralen, regelbasierten Rechtsrahmen münden, der alle Vertragsparteien in die Pflicht nimmt und nach einem zweiten Verpflichtungszeitraum mit dem Verhandlungsstrang Kyoto-Protokoll konvergiert; der Rat betont, dass diese Rahmenregelung entsprechend dem Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten Klimaschutzverpflichtungen insbesondere aller großen Volkswirtschaften beinhalten sollte.
Zu den überschüssigen Emissionsrechten, der "heißen Luft", fanden die ausgiebigsten Debatten statt. Die Schlussfolgerungen weisen hier erneut darauf hin, dass der Überschuss an zugeteilten Emissionsrechten die Umweltwirksamkeit des Protokolls beeinträchtigen könnte, wenn keine geeigneten Abhilfemaßnahmen erfolgen; der Rat schlägt in diesem Zusammenhang vor, der Konferenz der Vertragsparteien in der EU analysierte und vereinbarte Optionen zur Prüfung vorzulegen, um bei der Nutzung und Übertragung der überschüssigen Emissionsrechte in einem zweiten Verpflichtungszeitraum zu einer Lösung zu gelangen, die ein ehrgeiziges Maß an Umweltwirksamkeit und Anreize für die Übererfüllung der Zusagen bewahrt.
Zur Klima-Roadmap 2050 erklärt der Rat, dass er seine Arbeiten fortsetzen wird und dabei die Mitteilung der Kommission als einen Ausgangspunkt nehmen wird.
Der Rat stellt fest, dass die bislang angebotenen Zusagen und Maßnahmen einen wichtigen Schritt in Richtung des 2°C-Ziels darstellen, dass jedoch weitere Anstrengungen erforderlich sind. In Ergänzung der in Cancún entwickelten gemeinsamen Vorstellungen zu den langfristigen gemeinsamen Maßnahmen ("Shared Vision") sollten auf der Konferenz von Durban ein globales Emissionsreduktionsziel für 2050 und ein Zeitrahmen für den globalen Höchststand ("peaking") geprüft werden. Der Rat bekräftigt, dass die globalen Treibhausgasemissionen spätestens 2020 ihren Höchststand erreicht haben müssen und dass sie dann bis 2050 gegenüber 1990 um mindestens 50% und anschließend noch weiter reduziert werden müssen, damit das 2°C-Ziel erreichbar bleibt. Der Rat bestätigt noch einmal das Ziel der EU, die Emissionen bis 2050 gegenüber dem Niveau von 1990 um 80-95% zu reduzieren.
Schnellstmöglich Entwurf für 7. Umweltaktionsprogramm vorlegen
Die Umweltpolitik wird seit den 70er Jahren durch mehrjährige Umweltaktionsprogramme (UAP) strukturiert. Seit 2002 und bis zum Sommer 2012 läuft das 6. Umweltaktionsprogramm.
Neben verschiedenen horizontalen Themen macht es Vorgaben in vier Sektorthemen:
- Klimaänderung,
- Natur und biologische Vielfalt,
- Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität,
- natürliche Ressourcen und Abfälle,
und forderte sieben thematische Strategien zu Luft, Abfall, Meeresumwelt, Boden, Pestiziden, natürlichen Ressourcen und städtischer Umwelt.
Ende August 2011 legte die Kommission eine abschließende Bewertung des Programms vor, nach der die ganz große Mehrheit der im 6. UAP vorgesehenen Maßnahmen verabschiedet wurde oder kurz davor steht, verabschiedet zu werden. Der damit erstrebte Zustand der Umwelt sei aber nur teilweise erreicht worden, da die Maßnahmen zum Teil erst kürzlich verabschiedet worden seien (oder noch zu verabschieden seien) und deshalb noch nicht griffen und/oder die Maßnahmen noch nicht richtig umgesetzt seien. Im Ergebnis spricht sich die Kommission für ein Folgeprogramm aus.
Mit den auf dem Umweltrat verabschiedeten Schlussfolgerungen begrüßt der Rat die Auswertung und spricht sich, wie auch schon in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2010, für die baldige Vorlage eines
7. Umweltaktionsprogramms (PDF, 40 KB, in englischer Sprache) durch die Kommission aus.
Rio + 20: Den Weg für eine auf Nachhaltigkeit basierende Wirtschaftsordnung ebnen
Vom 20.-22. Juni 2012 findet in Rio de Janeiro die Konferenz der Vereinten Nationen (VN) für nachhaltige Entwicklung (United Nations Conference on Sustainable Development, UNCSD), kurz Rio + 20, statt. Im Dezember 2009 hat die VN-Generalversammlung entschieden, zwanzig Jahre nach dem Weltgipfel von Rio im Jahr 1992 und zehn Jahre nach dem Weltgipfel von Johannesburg im Jahr 2002 wiederum in Rio de Janeiro eine VN-Konferenz zu nachhaltiger Entwicklung auf Ebene der Staats- und Regierungschefs abzuhalten. Die Konferenz wird sich den beiden zentralen Themen Green Economy im Kontext der nachhaltigen Entwicklung und Armutsbekämpfung sowie institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung widmen.
Zum ersten Mal nahm jetzt der Rat
Schlussfolgerungen an, die die allgemeine Position der EU für die VN-Konferenz für Nachhaltige Entwicklung im Juni 2012 in Rio festlegen (PDF, 115 KB, in englischer Sprache).
An die Annahme der Schlussfolgerungen schloss sich eine längere Debatte an zur Bedeutung des von der Bundesregierung in der EU durchgesetzten Vorschlags, dass in Rio eine „UN Green Economy Roadmap“ beschlossen werden soll, sowie zur Aufwertung des VN-Umweltprogramms UNEP und der VN-Nachhaltigkeitsstrukturen in New York. Die Mitgliedstaaten unterstrichen, dass die Schlussfolgerungen einen ausgewogenen Kompromiss darstellen.
Der Wandel zu einer umweltverträglichen Wirtschaft berge ein beachtliches Potenzial, langfristiges, nachhaltiges Wachstum zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und somit Armut zu beseitigen. Einige Mitgliedstaaten wiesen auch in der Debatte erneut auf die Bedeutung der Armutsbekämpfung hin.
Zur Aufwertung von UNEP zählen laut den Schlussfolgerungen ein überarbeitetes und erweitertes Mandat, die Unterstützung durch stabile, angemessene und kalkulierbare finanzielle Beiträge und die Gleichstellung gegenüber anderen Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Sitz dieser Agentur sollte weiterhin Nairobi sein.
Es wurde auch die Notwendigkeit der Einbeziehung der großen Gruppen der Zivilgesellschaft unterstrichen einschließlich der Geschäftswelt, was auch in den Schlussfolgerungen aufgenommen wird.
Der Rat unterstreicht, dass die Finanzmittel für die Umsetzung aus einer Reihe verschiedener, öffentlicher wie privater Quellen stammen müssen und fordert eine effizientere Nutzung der bestehenden Ressourcen sowie die Mobilisierung vorhandener bzw. die Ermittlung weiterer innovativer Finanzierungsquellen.
Neuer strategischer Rahmen für Basler Abfall-Übereinkommen gefordert
Vom 17.-21.10.2011 fand in Cartagena de Indias, Kolumbien, die 10. Vertragspar-teienkonferenz des Basler Übereinkommens statt. Mit verschiedenen Beschlüssen formulierte der Rat die dort zu vertretende EU-Position, die sich insbesondere mit dem neuen strategischen Rahmenwerk 2012-2021 und einem von der Schweiz und Indonesien vorgelegten Beschlusspaket zur Verbesserung der Effektivität des Übereinkommens beschäftigen. Der Rat sprach sich für weitere Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Länder und eine Auslegung des Basler Übereinkommens aus, die ein baldiges Inkrafttreten der sog. Verbotsänderung ermöglichen soll. Dabei handelt es sich um eine
Änderung des Übereinkommens, die den Export gefährlicher Abfälle aus der EU, OECD-Mitgliedern und Liechtenstein in andere Vertragsstaaten verbietet (PDF, 120 KB, in englischer Sprache).
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