Startseite - Europa · International - Europa und Umwelt - Ratstagungen der EU (Umwelt)

Ergebnisse der EU-Ratstagung (Umwelt) vom 20. Dezember 2004 in Brüssel

EU-Umweltminister einigen sich auf Rechtsetzungsvorschläge zum Aarhus-Übereinkommen und zu Batterien und Akkumulatoren


Der Rat (Umwelt) trat am 20 Dezember 2004 unter Leitung von Herrn Umweltstaatssekretär van Geel zu seiner zweiten Sitzung unter niederländischer Präsidentschaft zusammen. Die deutsche Delegation wurde von Herrn Bundesminister Trittin geleitet.

Der Rat erzielte Politische Einigungen zur Verordnung über die Anwendung des Aarhus-Übereinkommens auf die Organe der Gemeinschaft, zu einem Beschluss des Rates über den Abschluss des Aarhus-Übereinkommens im Namen der EU sowie zu einer Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren.
Der Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Inverkehrbringen eines genetisch veränderten Raps-Produktes fand keine qualifizierte Mehrheit.

Schlussfolgerungen verabschiedete der Rat zum Klimaschutz, zur Strategie für nachhaltige Entwicklung sowie zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt.

Schließlich fanden Aussprachen statt zur REACH-Verordnung, über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt "LIFE+" sowie zur Vorbereitung auf die Tagung des UNEP-Verwaltungsrates im Februar 2005.

Zu den Tagesordnungspunkten im Einzelnen:

Aarhus-Übereinkommen

  • Ratifizierung und Umsetzung für EU-Institutionen wurden beschlossen

Mit qualifizierter Mehrheit erzielte der Rat eine Politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt hinsichtlich der Aarhus-Verordnung über die Anwendung der Bestimmungen der Aarhus-Konvention (Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten) auf Organe und Einrichtungen der EG. Der Rat einigte sich auf zwei Klarstellungen in Form von Erwägungsgründen zum Umfang des Informationszugangs sowie eine Erleichterung der Anforderungen, die eine Nichtregierungsorganisation erfüllen muss, um das Recht zu haben, einen Antrag auf interne Überprüfung eines Verwaltungsakts zu stellen.

Beim Beschluss zur Ratifizierung der Aarhus-Konvention durch die EU konnte ebenfalls eine Politische Einigung herbeigeführt werden. Zudem wurden die Informationen des Vorsitzes zur Richtlinie über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten von den Mitgliedstaaten zur Kenntnis genommen.


Richtlinienvorschlag über Batterien und Akkumulatoren

  • Verwendung von Cadmium soll zügig eingeschränkt werden

Auf Basis eines von Bundesminister Trittin initiierten Kompromissvorschlages der niederländischen Präsidentschaft erzielte der Rat eine Politische Einigung zum Richtlinienvorschlag.
Tragbare Batterien und Akkumulatoren sollen demnach entsprechend dem Präsidentschaftsvorschlag kein Cadmium mehr enthalten - auch dann, wenn sie in Geräte eingebaut sind. Das Verbot wird zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie wirksam. Lediglich für schnurlose Elektrowerkzeuge ("power tools") hat sich der Rat darauf verständigt, ein Verbot für cadmiumhaltige Batterien und Akkumulatoren zunächst nicht vorzusehen, da nicht sicher gestellt ist, dass gleichwertiger Ersatz aktuell verfügbar ist. Diese Ausnahme soll vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie überprüft werden, und zwar mit Blick auf ein Verbot von Cadmium. Bei den Sammelzielen der Mitgliedstaaten sieht der Kompromiss 25% vier Jahre und 45% acht Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie vor.


Chemikalienpolitik

  • Folgenabschätzung, Prioritätensetzung sowie die Registrierungs- und Meldeanforderungen bei Stoffen in Erzeugnissen standen im Mittelpunkt der Debatte

Auf Grundlage eines Berichts der Präsidentschaft führte der Rat eine politische Aussprache zu drei zentralen Fragen der REACH-Verordnung.
Im Einzelnen waren dies die Aspekte Folgenabschätzung, Prioritätensetzung bei der Registrierung sowie die Registrierungs- und Meldeanforderungen bei Stoffen in Erzeugnissen.
Im Hinblick auf die Folgenabschätzung wurde der Nutzen von REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) für die Gesellschaft betont. Gleichzeitig wurde aber die Notwendigkeit hervorgehoben, Wege zu suchen, die Kosteneffizienz des Ansatzes zu steigern. Deutschland bemerkte in diesem Zusammenhang, die Vielzahl der zu REACH vorliegenden Folgenabschätzungen mache die Grenzen des Ansatzes deutlich. Noch so differenzierte Folgenabschätzungen könnten nicht die wertende politische Entscheidung ersetzen.
Unterstützung fand darüber hinaus eine Prioritätensetzung in der Registrierung, wobei der Ansatz eines möglichst einfachen Registrierungssystems verfolgt werden soll, um eine Überlastung der Europäischen Agentur für chemische Stoffe zu vermeiden. Insbesondere zu bestimmten Umweltschadstoffen wie PBT- und vPvB-Stoffen (persistent, bioaccumulative and toxic bzw. very persistent and very bioaccumulative) soll das Thema Prioritätensetzung weiterhin intensiv erörtert werden. Zurückhaltung bestand allerdings gegenüber einer weitergehenden risikoorientierten Prioritätensetzung, da diese Informationen erfordere, die in der Mehrzahl der Fälle erst durch die Registrierung selbst gewonnen würden.
Beim Thema Registrierungs- und Meldeanforderungen für Stoffe in Erzeugnissen wurde der Kommissionsvorschlag kritisch hinsichtlich seiner Machbarkeit und Kontrollierbarkeit diskutiert.


Genetisch verändertes Rapsprodukt

  • Zulassung des gentechnisch veränderten Ölrapsproduktes "GT 73" fand keine qualifizierte Mehrheit

Bei der Abstimmung über den Entscheidungsvorschlag zur Zulassung des gentechnisch veränderten Ölrapsproduktes GT 73 kam im Rat keine qualifizierte Mehrheit - weder für noch gegen den Vorschlag - zustande. Die Kommission kann nunmehr das Regelungsverfahren abschließen, indem sie die Zulassungsentscheidung in eigener Zuständigkeit trifft.


Maßnahmen zum Klimaschutz

  • Entwickelte Länder müssen Anstrengungen zu Emissionsminderung erheblich verstärken

Nach intensiven Diskussionen verabschiedete der Rat die Schlussfolgerungen zum Klimawandel als Beitrag für die Beratungen des Europäischen Rates im Frühjahr 2005. In den Schlussfolgerungen wird bekräftigt, dass der globale Temperaturanstieg im Jahresmittel höchstens 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau liegen darf. Davon abgeleitet wird das erforderliche Stabilisierungsniveau von deutlich unterhalb von 550 ppmv CO2-Äquivalent sowie das gemäß wissenschaftlichen Erkenntnissen und Aussagen des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) notwendige globale Reduktionsziel in der Größenordnung von 15 bis zu 50% im Jahr 2050 bezogen auf 1990. Ferner wird die Notwendigkeit von signifikant verstärkten Anstrengungen zu Emissionsminderungen der entwickelten Länder festgestellt. Beim nächsten Umweltrat im März 2005 sollen konkrete mittel- und langfristige Zielvorgaben für die Beratungen der Frühjahrssitzung 2005 des Europäischen Rates vorgeschlagen werden.


Vorbereitung der Frühjahrssitzung des Europäischen Rates

  • Einvernehmen zur Überprüfung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie

Mit einer lediglich kleinen Änderung einigte sich der Umweltrat auf die Schlussfolgerungen zur Überprüfung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie.
Darin wird die Kommission aufgefordert, zum Frühjahrsgipfel 2005 eine zusammenfassende Bestandsaufnahme der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie eine Analyse der zentralen Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen und Politikoptionen für die Revision der Strategie vorzulegen. Der Europäische Rat wird darüber hinaus ersucht, beim Frühjahrsgipfel politische Leitlinien für eine Evaluierung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie vorzugeben, um später im Jahr 2005 eine überarbeitete Fassung der Strategie annehmen zu können.

Eine Einigung auf Schlussfolgerungen in Reaktion auf den ‚Kok-Bericht' (Ergebnisbericht der hochrangigen Gruppe zur Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie unter Leitung von Wim Kok) kam nicht zustande. Die Diskussionen scheiterten am Anliegen Spaniens, in den Schlussfolgerungen nicht nur die im Kok-Bericht genannte Bedeutung der ökologisch effizienten Innovationen für die Lissabon-Strategie in den Mittelpunkt zu stellen, sondern andere Kernfragen wie den Klimawandel und den Schutz der biologischen Vielfalt mit einzubeziehen. Der Vorgang soll nun unter luxemburgischer Präsidentschaft nochmals aufgegriffen werden, um einen entsprechenden Vorschlag für die Frühjahrssitzung des Europäischen Rates zu erarbeiten.


Neues Finanzierungsinstrument für die Umwelt "LIFE+"

  • Verordnungsvorschlag der Kommission bedarf noch einer Reihe von Änderungen

Der Umweltrat führte eine erste Orientierungsdebatte zu dem von der Kommission vorgeschlagenen neuen Umweltfinanzierungsinstrument " LIFE+". Der Kommissionsvorschlag vom 29.09.2004 sieht ein in Inhalt und Ausrichtung völlig neu strukturiertes Konzept vor.
Nahezu einmütige Hauptkritikpunkte der Delegationen am Vorschlag der Kommission waren die unzureichende Einbeziehung von Projekten zur Umsetzung des EG-Naturschutzrechts (insbes. NATURA 2000, das Flächen unter der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie schützt) und von Projekten für neue Umwelttechnologien. Deutschland und einige andere Mitgliedstaaten kritisierten zudem das vorgeschlagene aufwändige Verfahren zur Selbstverwaltung eines großen Teils der Mittel durch die Mitgliedstaaten. Wie auch andere Mitgliedstaaten erklärte Deutschland, dass der Verordnungsentwurf zu LIFE+ erst nach Abschluss der Verhandlungen zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013 verabschiedet werden könne. Deutschland machte in diesem Zusammenhang einen Finanzvorbehalt geltend.


VN-Umweltprogramm

  • Tagung des Verwaltungsrates im Februar 2005 wurde vorbereitet

Der Gedankenaustausch auf dem Umweltrat in Anwesenheit von UNEP-Exekutivdirektor Töpfer diente der Vorbereitung der 23. Sitzung des Verwaltungsrates von UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen), der im Februar 2005 in Nairobi tagt. Dabei soll diskutiert werden, welche Beiträge UNEP zur anstehenden Zwischenbilanz bei der Erreichung der "Millennium Development Goals" (MDGs) leistet. Diese Ziele sollen nach Beschluss der Generalversammlung der Vereinten Nationen dazu beitragen, die weltweite Armut binnen 15 Jahren substantiell zu mindern.

Im Rat bestand Einigkeit, dass eine effektive Umweltpolitik Voraussetzung für die Bekämpfung von Armut ist, UNEP dazu einen Beitrag leisten soll, die MDGs mit den Ergebnissen des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (2002) zu verbinden sind und UNEP im Rahmen der Strukturen der Vereinten Nationen gestärkt werden soll. In diesem Kontext unterstützte Deutschland nachdrücklich die französische Initiative zur Errichtung einer Weltumweltorganisation (UNEO).


Meeresumweltschutz

  • Europäische Strategie zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt soll entwickelt werden

Der Rat befasste sich mit Schlussfolgerungen zur Mitteilung der Kommission zum Thema " Schutz und Erhaltung der Meeresumwelt". Sie wurden in der von der Präsidentschaft vorgelegten Fassung unverändert angenommen. Die Schlussfolgerungen enthalten eine Reihe verfahrensmäßiger und inhaltlicher Aufträge an Kommission zur weiteren Ausgestaltung der Strategie.

Ziel des Ansatzes der Kommission ist die Entwicklung einer sog. thematischen Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt bis Mitte 2005, die erstmalig einen umfassenden und kohärenten Rahmen für eine europäische Meeresschutzpolitik formulieren soll. Zentrale Punkte aus deutscher Sicht sind die Betonung des regionalen Ansatzes, eine integrative Politikgestaltung zwischen allen Ebenen sowie eine verbesserte Koordination innerhalb der bestehenden EG-Gremien und -Regelungen.