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Stand: 24.02.2010



Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften

Das Bundeskabinett hat am 24.2.2010 die vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegte Verordnung zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften beschlossen. Die vorgeschlagenen Rechtsänderungen dienen der Umsetzung dieser Richtlinie im Bundesumweltrecht sowie der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, soweit Fachkunderegelungen betroffen sind. Klargestellt wird, dass die Bekanntgabe, Bestimmung oder Anerkennung von Sachverständigen und sachverständigen Stellen grundsätzlich bundesweit gelten. Ausnahmen gelten nur in besonderen Fällen, etwa dort, wo das Fachrecht festlegt, dass eine Bestimmung als Sachverständiger nur für eine bestimmte näher bezeichnete Aufgabe erfolgt, hier im Rahmen der Deponieverordnung für eine bestimmte Deponie. Aus der bundesweiten Geltung ergeben sich Erleichterungen für inländische Sachverständige und Sachverständige aus anderen EU-Staaten, da nicht mehr für jedes Bundesland einzeln eine Bekanntgabe einzuholen ist. Weiterhin können Bekanntgabe-, Bestimmungs- oder Anerkennungsverfahren künftig auf elektronischem Wege und über die in den Bundesländern eingerichteten Einheitlichen Stellen (den "Einheitlichen Ansprechpartner" im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie) abgewickelt werden. Die Festlegung von Bearbeitungsfristen dient ebenfalls der Verfahrensbeschleunigung und entspricht Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie.


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