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Kurzinfo Gesetze / Verordnungen

Zum Umweltrecht gehören die auf das Schutzgut „Umwelt“ bezogenen Vorschriften. Das Umweltrecht hat sich historisch als Antwort auf unterschiedliche Umweltprobleme entwickelt und ist daher in seinen Kernbereichen auf bestimmte Umweltmedien oder Belastungsfaktoren ausgerichtet. Die klassischen Umweltgesetze sind das WHG (Gewässerschutzrecht), das BImSchG (Immissionsschutzrecht), das BBodSchG (Bodenschutz- und Altlastenrecht), das BNatSchG (Naturschutzrecht) und das KrW-/AbfG (Abfallrecht). Durch Richtlinien der Europäischen Union, den Abschluss umweltvölkerrechtlicher Verträge sowie Regelungsaktivitäten auf nationaler Ebene entsteht laufend neues Umweltrecht. Die Umweltpolitik des Bundes wird durch den Erlass und die Fortschreibung von Umweltgesetzen, Umweltverordnungen und dazu gehörigen Verwaltungsvorschriften gestaltet. Der Vollzug dieser Vorschriften vor Ort erfolgt durch die Länder und Kommunen (Umweltämter u.ä.).

Schon seit langem wird in Deutschland das Ziel verfolgt, das bestehende Umweltrecht zu harmonisieren und in einem Umweltgesetzbuch (UGB) zusammen zu führen. Erst die Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 hat dafür die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Das Ziel, noch in dieser Legislaturperiode ein Umweltgesetzbuch zu realisieren, konnte leider nicht erreicht werden.


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