Verordnungsentwürfe in der regierungsinternen Abstimmung

Gesetze werden im parlamentarischen Verfahren durch den Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrates verabschiedet. Verordnungen hingegen können grundsätzlich von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden. Grundlage ist aber auch hier ein Gesetz, in dem der Erlass von Verordnungen bestimmt ist. Durch diese gesetzliche Ermächtigung sind Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung geregelt. Darüber hinaus kann gemäß gesetzlicher Ermächtigung trotzdem noch eine Zustimmung - in der Regel des Bundesrates - erforderlich sein, ohne die eine Verordnung nicht rechtskräftig wird. Bei den Gesetzesentwürfen "in der regierungsinternen Abstimmung" handelt es sich um solche, die bisher nicht im parlamentarischen Verfahren sind.


Datum
 
Titel / Überschrift
 
25.11.2011 Länder und Verbändeanhörung zu den Referentenentwürfen für ein Gesetz sowie eine Erste Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 
September 2011 Novellierung der Bioabfallverordnung (BioAbfV)
Entwurf und Begründung einer Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (Referentenentwurf)
 
06.01.2011 Arbeitsentwurf der Mantelverordnung Grundwasser/Ersatzbaustoffe/Bodenschutz 
08.05.2009 Bundeskabinett schafft Voraussetzungen für weitere Vereinfachung und Entbürokratisierung des Deponierechts 


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