Stand: Dezember 2009
Entwurf: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 8. BImSchG
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Abl. L 152 vom 11.6.2008, S. 1) in deutsches Recht, soweit die Umsetzung nicht durch Verordnung erfolgt. Er enthält die zur Umsetzung erforderlichen gesetzlichen Regelungen.
Durch die Änderungen werden insbesondere folgende Anforderungen der Richtlinie 2008/50/EG umgesetzt:
- Information der Öffentlichkeit
- Ablösung von Aktionsplänen durch Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen
- Luftreinhaltepläne bei Überschreitung von Zielwerten
-
Druckversion
-
Notizzettel
-
Seite empfehlen
Bitte beachten Sie auch die
Hinweise zum Download.
Weitere Informationen:
-
Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa
-
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV
-
Hintergrundpapier: Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung
-
Bericht zur Umsetzung der in der Kabinettsklausur am 23./24.08.2007 in Meseberg beschlossenen Eckpunkte für ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm




