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Nachhaltige Entwicklung
Kurzinfo
Stand: August 2010
Kurzinfo Nachhaltige Entwicklung
Nachhaltige Entwicklung – Worum geht es?
Die Ressourcen der Erde werden heute genutzt wie in keinem Zeitalter zuvor. Und das, obwohl sie oftmals nur begrenzt zur Verfügung stehen. Nachhaltigkeit bedeutet, mit den Ressourcen zu haushalten. Hier und heute sollten Menschen nicht auf Kosten der Menschen in anderen Regionen der Erde und auf Kosten zukünftiger Generationen leben. Nachhaltigkeit betrifft alle Bereiche unseres Lebens und Wirtschaftens und ist folglich eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Es beinhaltet ein Gesamtkonzept, das ökologisch verträglich, sozial gerecht und wirtschaftlich leistungsfähig ist. Wir verfügen nur über die eine Erde. Es geht darum, diese Erde auf Dauer und für alle unter lebenswerten Bedingungen bewohnbar zu erhalten. Dabei ist die Umwelt im Nachhaltigkeitskonzept der limitierende Faktor – nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene.
Ziele
Internationale Ziele
Auf der Weltkonferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro hat sich die internationale Staatengemeinschaft erstmals zum Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung bekannt. Die Staatengemeinschaft verpflichtete sich insbesondere, die wachsende soziale Kluft zwischen Industrie- und Entwicklungsländern zu begrenzen und die schwindenden natürlichen Lebensgrundlagen besser zu schützen. Hierzu verabschiedeten die Staaten der Rio-Konferenz die „Agenda 21“, das Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert.
Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
Mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 2002 wurden in Deutschland Ziele für 21 Themenfelder nachhaltiger Entwicklung festgelegt. Diesen sind in den meisten Fällen quantifizierte und damit klar messbare Indikatoren sowie konkrete Zielerreichungszeitpunkte zugeordnet. Regelmäßig berichtet die Bundesregierung und das Statistische Bundesamt inwieweit die Ziele erreicht sind und wo Weiterentwicklungen nötig sind. Zu den Zielen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie gehören:- Treibhausgase sollen bis zum Jahr 2010 gegenüber 1990 um 21 Prozent gesenkt werden. Dieses Ziel wurde bereits im Jahr 2008 erreicht. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, den deutschen Ausstoß an Klimagasen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.
- Beim Einsatz von Rohstoffen soll die Produktivität zwischen 1994 und 2020 verdoppelt werden.
- Der tägliche Flächenverbrauch in Deutschland soll bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar pro Tag im Jahr reduziert werden. Zum Vergleich: Im Zeitraum 1993-1996 betrug er 140 Hektar pro Tag, 2008 95 Hektar.
Politik der Bundesregierung
Das Prinzip der Nachhaltigkeit prägt die Politik der Bundesregierung. Sie unterstützt nachdrücklich den 1992 in Rio de Janeiro eingeleiteten Prozess.
Nationale Nachhaltigkeitsstrategie
Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie „Perspektiven für Deutschland“ wird stetig weiter entwickelt. Kern der Strategie sind vier Leitlinien: Generationengerechtigkeit, Lebensqualität, Sozialer Zusammenhalt und Internationale Verantwortung. Zur Weiterentwicklung zählt auch die Umsetzung der Strategie in der politischen Entscheidungsfindung sowie im alltäglichen Handeln der Bundesregierung. Damit ist eine nachhaltige Entwicklung Leitlinie des Regierungshandelns aber auch in Bereichen wie öffentliche Beschaffung oder bei Dienstreisen.
Berichte zur Umsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
Regelmäßig erstattet die Bundesregierung Bericht über die Umsetzung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Mit ihren Fortschrittsberichten leistet die Bundesregierung einen Beitrag zu einer glaubwürdigen und nachvollziehbaren Überprüfbarkeit der Strategie. Einen wichtigen Teil dieser Berichterstattung stellen die alle zwei Jahre durch das Statistische Bundesamt erstellen Indikatorenberichte dar. Sie informieren im Detail darüber, wie sich die 21 Kernbereiche nachhaltiger Politik entwickeln. Seit 2008 bewertet das Statistische Bundesamt auch die Trends der Indikatoren und stellt das Ergebnis in Form leicht verständlicher Wettersymbole dar.
Nachhaltigkeits-Check für Gesetzesvorhaben
Seit Mai 2009 prüfen die Ministerien bei jedem Entwurf für ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung, welche Auswirkungen das jeweilige Vorhaben unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten hat. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung überprüft diese Ergebnisse.
Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung
Ein wichtiges Gremium für die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung ist der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung, in dem alle Ministerien der Bundesregierung durch die beamteten Staatssekretäre vertreten sind. Der Staatssekretärsausschuss trifft alle wichtigen Entscheidungen mit Blick auf die Nachhaltigkeitsstrategie. Er trägt wesentlich dazu bei, die nationale Nachhaltigkeitsstrategie umzusetzen und entwickelt sie inhaltlich weiter. Zu den ersten Arbeitsergebnissen zählen eine stärkere Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Umsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie umzusetzen, beispielsweise im Bereich Öffentliche Beschaffung und Flächenverbrauch.
Verbraucherinformation
Nachhaltigkeit ist nicht nur Aufgabe des Staates. Jede und jeder kann dazu beitragen, Nachhaltigkeit als Leitidee in der Gesellschaft zu stärken. Etwa beim alltäglichen Einkaufen von Lebensmitteln oder Kleidungsstücken, beim Energieverbrauch oder der Wahl des Urlaubsortes. Dabei geht es nicht um Verzicht, sondern darum, umweltverträglich und ressourcenschonend zu konsumieren und zu investieren. Mit bewusst nachhaltigen Kaufentscheidungen können Verbraucherinnen und Verbraucher zudem Unternehmen motivieren, nachhaltig zu produzieren. Nachhaltigkeit liegt im Interesse jedes Einzelnen. Neugier und Kreativität sind gefragt, um diesen Gedanken in unserer Gesellschaft stärker zu verankern.
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