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Naturschutz / Biologische Vielfalt
LIFE+
Häufig gestellte Fragen
Stand: Juni 2010
Häufig gestellte Fragen
Ist LIFE+ für mein Projekt das richtige Förderinstrument?
LIFE+ fördert Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zu den umwelt- und naturschutzpolitischen Zielen der Europäischen Gemeinschaft leisten, insb. zur Umsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms der EU.
Damit der "europäische Mehrwert" der Projekte gewährleistet ist, müssen diese zudem hohen fachlichen Anforderungen genügen. Die Kriterien für die Förderungswürdigkeit von Projekten sind in Art. 3 der "LIFE+"-Verordnung beschrieben. In den Antragsunterlagen der EU-Kommission werden diese Vorgaben ausführlich dargestellt und erläutert.
Das Förderspektrum von LIFE+ ist weit gefasst und unterteilt sich in 3 Programmbereiche:
- LIFE+ Natur und Biologische Vielfalt
- LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis
- LIFE+ Information und Kommunikation
Für jeden Programmbereich gelten eigene inhaltliche und formale Rahmenbedingungen. Die Einzelziele der Programmbereiche sind in Art. 4 der "LIFE+"-Verordnung beschrieben. Anhang I der Verordnung listet die förderfähigen Maßnahmentypen auf, Anhang II das inhaltliche Förderspektrum.
Für die Entscheidung, ob LIFE+ das geeignete Förderinstrument ist, sollten Sie sich deshalb zunächst mit der Verordnung von LIFE+ sowie den Antragsunterlagen vertraut machen!
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Verordnung (EG) Nr. 614/2007 (PDF-Datei, 145 kByte) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 149 vom 9. Juni 2007, S. 1. -
Antragsunterlagen der Europäischen Kommission (auf Englisch; der Leitfaden für die Antragsteller sowie der Leitfaden für die Bewertung von Projektvorschlägen liegt auch in Deutsch vor)
Besondere Bedeutung hat die Angrenzung von LIFE+ zu anderen EU-Fonds. LIFE+ fördert gemäß Art. 9 der "LIFE+"-Verordnung nur Maßnahmen, die nicht den Kriterien der Förderungswürdigkeit und dem Hauptanwendungsbereich anderer EU-Finanzierungsinstrumente entsprechen. Da die konkrete Förderpraxis vor Ort entscheidend ist, müssen Antragsteller einzelfallbezogen prüfen, ob die Projektmaßnahmen nicht auch aus anderen EU-Fonds, wie z.B. dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung oder dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), gefördert werden können. Es wird auf die Ausführungen zu
Artikel 9 der "LIFE+"-Verordnung verwiesen.
Wie hoch sind meine Chancen, eine Förderung zu erhalten?
Die Wahrscheinlichkeit, eine Förderung zu erhalten, hängt ganz maßgeblich von der Qualität ihres Projektantrags ab.
Die Rahmenbedingungen für deutsche Antragsteller sind gut. Jeder EU-Mitgliedstaat erhält unter LIFE+ eine "indikative nationale Zuteilung", die durch geeignete Förderanträge ausgeschöpft werden kann. Für Deutschland gelten in den nächsten Jahren folgende indikative Zuteilungen (in Mio. Euro, unverbindliche Schätzung, Angaben ohne Gewähr!):
| 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 21,76 | 24,15 | 29,14 | 27,87 | 29,61 | 31,55 | 33,58 |
Wie hoch ist der EU-Zuschuss zu einem Projekt?
Im Regelfall beträgt der Höchstsatz für Projektkostenzuschüsse 50% der anrechenbaren Kosten. Für Projekte im Programmbereich "Natur und Biologische Vielfalt" kann bei prioritären Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie sowie vorrangig zu fördernden Arten der Vogelschutzrichtlinie (in Deutschland: Rohrdommel, Seggenrohrsänger, Schreiadler, Großtrappe, Wachtelkönig) ausnahmsweise ein Zuschuss bis zu 75% der anrechenbaren Kosten gewährt werden.
Obwohl es keine Untergrenze für Projektbudgets gibt, haben LIFE+ Projekte im Regelfall ein Budget von mindestens 1 Mio. Euro, da anderenfalls zumeist der geforderte "wesentliche Beitrag" zu den Zielen der "LIFE+"-Verordnung nicht gewährleistet werden kann.
Wo kann ich mehr über existierende LIFE+ Projekte erfahren?
Die Europäische Kommission verwaltet eine
Datenbank (auf englisch), in der sämtliche Projekte der Vorläuferprogramme LIFE I bis LIFE III (Laufzeit bis Ende 2006) sowie von LIFE+ (Laufzeit 2007-2013) verzeichnet sind. Die Datenbank kann nach inhaltlichen, zeitlichen und geographischen Kriterien abgefragt werden.
Welche Förderinstrumente gibt es sonst noch?
Für die Bezuschussung von Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen gibt es eine große Bandbreite von Fördermöglichkeiten. Für eine Übersicht über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union wird auf die
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie verwiesen.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für Naturschutzmaßnahmen sind auf den Internetseiten der Länder zu finden. Eine Liste der relevanten Links finden Sie auf der Seite
"Finanzierung von Natura 2000".
Informationen zu LIFE+ der Europäischen Kommission:
Anträge 2010:
Wichtiger Hinweis für Antragsteller:
Anträge sind bei den für LIFE+ zuständigen Länderstellen einzureichen:
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