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Rede von Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser anlässlich: Deutscher Bauerntag
- Datum: 30.06.2011
- Ort: Koblenz
- Es gilt das gesprochene Wort. -
Sehr geehrter Herr Kollege Schindler,
sehr geehrte Frau Kollegin Höfken,
sehr geehrter Herr Staatssekretär Ripke,
sehr geehrte Frau Prof. Holm-Müller,
sehr geehrter Herr Neumann,
sehr geehrter Herr Billen,
sehr geehrter Herr Hemmerling,
sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich mich ganz herzlich für die Einladung zu Ihrem diesjährigen Deutschen Bauerntag unter dem Motto "Wir schaffen Werte!" bedanken. Ich möchte die Gelegenheit inmitten der Zeit der parlamentarischen Beratung unserer EEG-Novelle nutzen, um Ihnen unsere Vorschläge zur aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) insbesondere mit Blick auf die Bioenergie näher zu erläutern.
Im Kern setzen wir mit der Novellierung des EEG wichtige Punkte um, die auch bereits im Energiekonzept angekündigt wurden.
- Wir möchten den weiteren Ausbau der Bioenergienutzung ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltig gestalten.
- Wir möchten unsere vorhandenen Bioenergiepotenziale so effizient wie möglich nutzen.
- Wir möchten die bedarfsgerechte Einspeisung von Strom aus Biomasse fördern und künftig eine am Bedarf orientierte und flexible Strombereitstellung fördern.
- Wir möchten weitere Anreize zur Biogasaufbereitung und Einspeisung in das Erdgasnetz setzen und vor allem die Wettbewerbsfähigkeit von Biomethan-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen weiter verbessern.
Sehr geehrte Damen und Herren,
lassen Sie mich diese Punkte näher erläutern.
1. Den Bioenergieausbau nachhaltig gestalten
Das EEG ist eine Erfolgsgeschichte für die Erneuerbaren Energien. In der nächsten Dekade stehen wir aber zugleich vor der Herausforderung, die Erneuerbaren Energien nicht nur quantitativ, sondern vor allem auch qualitativ weiter zu entwickeln. Das bedeutet, der Ausbau muss nachhaltig und effizient erfolgen.
Die Bioenergie trägt mit 72 Prozent den größten Anteil an den erneuerbaren Energien und hat weiteres Potenzial. Klar ist aber auch, dass wir in einigen Regionen bereits an Grenzen des Energiepflanzenanbaus stoßen und die Biomassepotenziale insgesamt limitiert sind. Deshalb ist es eine vordringliche Aufgabe der Politik, die Rahmen- und Förderbedingungen dafür zu schaffen, dass die Bioenergiepolitik vorhandene Flächen- und Nutzungskonkurrenzen wahrnimmt und durch die Wahl geeigneter Instrumente sinnvolle Lösungen für die Förderung des Einsatzes und des Ausbaus von Bioenergie anbietet. Es sollen so weit wie möglich Fehlsteuerungen vermieden und verfügbare Potenziale so eingesetzt werden, dass die im Energiekonzept beschlossenen ehrgeizigen Klimaschutzziele erreicht werden können, die Ziele des Umwelt- und Naturschutzes durchgesetzt und – und dies möchte ich betonen – auch ein kosteneffizienter Ausbau erfolgt.
Was bedeutet das nun konkret?
Mit dem Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes schlagen wir konkrete Maßnahmen vor.
Die ökonomische Nachhaltigkeit erreichen wir, indem wir verstärkt kosteneffizientere Bioenergieanlagen zubauen und Überförderungen und Fehlanreize konsequent abbauen. Der Zubau der erneuerbaren Energien muss zu volkswirtschaftlich vertretbaren Kosten erfolgen. Für unsere mittelständische Industrie und Gewerbe sind die Strompreise ein relevanter Produktionskostenfaktor und auf Seite der Haushalte wirken sie sich auf die Konsumkraft unserer Volkswirtschaft aus.
Nicht zuletzt ist die Höhe der Strompreise auch eine Frage der sozialen Nachhaltigkeit, denn die Stromrechnung trifft alle Bürger unabhängig von deren Einkommen gleichermaßen und ist letztlich ein wichtiger Faktor für die öffentliche Akzeptanz des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien.
Mit dem EEG 2009 wurden zahlreiche kumulierbare Boni eingeführt und die EEG-Vergütung insbesondere im Bereich der kleinen Biogasanlagen deutlich erhöht. Dies führte zum Teil zu Überförderungen. Entsprechend hat sich der Zubau mit dem EEG 2009 stark in Richtung der kleineren Anlagen mit sehr hohen Stromerzeugungskosten verschoben. Dies möchten wir nun korrigieren, indem wir die bestehenden Überförderungen bei kleineren Anlagen abbauen und die EEG-Vergütung für größere Anlagen verstetigen.
Nach derzeitigem Beratungsstand beträgt die über die Grundvergütung hinausgehende Einsatzstoffvergütung für Anlagen bis 500 kW 6 ct, darüber hinaus ist eine zweistufige Absenkung der Vergütung für größere Anlagen mit 5 ct bis 750 kW und 4,5 ct über 750 kW in der Einsatzstoffklasse I vorgesehen. In der Einsatzstoffklasse II werden 8 ct vergütet bei einer Differenzierung nach Größenklassen nur für den Güllebereich mit einer Absenkung auf 6 ct für Anlagen über 500 kW.
Der damalige Güllebonus war in Kombination mit dem Nawaro Bonus ganz eindeutig ein Fehlanreiz. Er führte zum einen dazu, dass die Nutzung von Gülle in der Regel nur bis zum geforderten Mindestanteil von 30 Prozent angereizt wurde. Zum anderen ergab sich eine starke Überförderung von Gülle-Biogasanlagen.
Mit der vorgesehenen Sonderregelung des § 27b EEG – neu – für kleine güllebetriebene Biogasanlagen wird nun diesen Anlagen bei Erfüllung einer hohen Gülleeinsatzmenge eine erhöhte Vergütung gewährt, um so gezielt kleine dezentrale landwirtschaftliche Betriebsanlagen zu fördern, die das vor Ort vorhandene Reststoffpotenzial ausschöpfen.
Und nun, meine Damen und Herren, sind wir nämlich bei den ökologischen und sozialen Dimensionen der Bioenergie angelangt, denn Fehlanreize verursachen Konflikte mit dem Natur- und Umweltschutz und schaffen Akzeptanzprobleme für die Bioenergie nicht nur in betroffenen Regionen mit hohem Viehbestand. Durch die Überförderung wächst auch der Flächendruck.
Durch den einseitigen und großflächigen Anbau von Mais vor allem in Viehhaltungsregionen werden die bereits bestehenden Probleme in der Landwirtschaft für den Umwelt- und Naturschutz und daraus resultierend die Biodiversität noch weiter verschärft. All diese Effekte führen in betroffenen Regionen dazu, dass die Förderung der energetischen Nutzung von Biomasse in der Öffentlichkeit zunehmend kritisch betrachtet wird und die gesellschaftliche Akzeptanz abnimmt.
Mit der neuen Vergütungsstruktur möchten wir eine stärkere Diversifizierung der eingesetzten Substrate anreizen. So können künftig Biomassearten der unterschiedlichen Vergütungsklassen in einer Biomasseanlage eingesetzt werden und die Vergütung erfolgt anteilig nach dem Gasertrag der eingesetzten Rohstoffe. Das bisher für Nawaro-Anlagen geltende Ausschließlichkeitsprinzip wird aufgelöst.
Bei der Anlagenkonzeption können die regional unterschiedlichen Vorteile und Besonderheiten des jeweiligen Standortes mit Blick auf den Substrateinsatz optimal genutzt werden. So wird ermöglicht, dass neben Energiepflanzen auch verstärkt Rest- und Abfallstoffe in den Biogasanlagen verwertet werden.
Der Einsatz von ökologisch vorteilhaften Rest- und Abfallstoffen wird durch eine höhere Vergütung zusätzlich angereizt. Die Vergütungsklasse II wird nur für diejenigen Rest- und Abfallstoffe gezahlt, deren Mobilisierung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und die aus ökologischen Gründen wünschenswert sind. Hierzu gehören beispielsweise Gülle, Landschaftspflegematerial sowie der Aufwuchs von Blüh- oder Ackerrandstreifen.
Eine verstärkte Nutzung von Rest- und Abfallstoffen trägt zur Entschärfung der Flächen- und Nutzungskonkurrenzen, vor allem um Agrarflächen und den damit einhergehenden Konflikten bei.
Die Diversifizierung der eingesetzten Substrate wird zusätzlich noch durch die Einführung eines Maisdeckels (inklusive Getreidekorn und Körnermais) von höchstens 60 Masseprozent angereizt. Um ganz deutlich zu sein: Mais wird damit auch für Neuanlagen eine wichtige Rolle bei der Energieerzeugung durch Biogasanlagen spielen. Aber: Neben Rest- und Abfallstoffen müssen sich auch andere Energiepflanzen als Mais zunehmend als wichtige Biogassubstrate etablieren. Wir brauchen stärkere Anreize zu einer Ausweitung der Fruchtfolge.
Mir ist durchaus bewusst, dass mit der Einführung des Maisdeckels geringfügige Mehrkosten verbunden sind und sich hieraus trotz zunehmendem Einsatz von Rest- und Abfallstoffen möglicherweise ein erhöhter Flächenbedarf für Energiepflanzen ergeben kann. Ich bin jedoch überzeugt, dass dies angesichts der positiven Wirkungen vertretbar ist im Verhältnis zu den Vorteilen eines breiter aufgestellten Mix an Gärsubstraten und den so vermiedenen Nachteilen eines sehr hohen Maisanteils in der Fruchtfolge.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch ein Wort zu dem von Ihnen gefürchteten Flächenverbrauch von landwirtschaftlicher Nutzfläche durch den Leitungsnetzausbau sagen.
Die Flexibilisierung der Eingriffsregelung im neuen Bundesnaturschutzgesetz schafft wirksame Anreize, Kompensationsmaßnahmen außerhalb von Landwirtschaftsflächen zu bündeln. Sie eröffnet auch die Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen mit der landwirtschaftlichen Produktion zu verbinden oder durch Entsiegelung Ausgleich zu schaffen. Ich bin zuversichtlich, dass diese neuen Spielräume bei künftigen Investitionen umfassend zur Anwendung kommen.
Daher gehe ich davon aus, dass beim Netzausbau für die Erneuerbaren Energien die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Kompensationsmaßnahmen nur eine untergeordnete Rolle spielen wird. Aufgrund punktueller Versiegelung wird zudem kein großflächiger Ausgleich erforderlich sein.
In erster Linie sind Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu kompensieren, was in der Regel über Ersatzgeld und Ökokonten geschieht.
2. Klimaschutz durch Effizienz
Ich möchte nun zum zweiten wichtigen Punkt kommen: Die Bundesregierung hat sich im Energiekonzept auf sehr ehrgeizige energie- und klimapolitische Ziele festgelegt. Neben einer ressourceneffizienten Biomassenutzung im Stromsektor – insbesondere die Biomethannutzung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie als Kraftstoff – sollen zukünftig auch verstärkt Anforderungen an die Biogasbereitstellung gestellt werden.
Von 2012 an setzen wir bestimmte Mindestanforderungen an die Effizienz von Biogasanlagen voraus. Hierzu gehört die Einführung einer Mindestwärmenutzung oder alternativ einer Mindestgüllenutzung sowie Anforderungen zur Emissionsminderung an der Anlage. Bei der Wärmenutzung gehen die Betreiber der Festbrennstoffanlagen im Bioenergiebereich mit gutem Beispiel voran. Auch im Biogassektor sollen nur noch Standorte mit hohem Wärmebedarf erschlossen werden.
Künftig soll eine Mindestwärmenutzung Voraussetzung für den Anspruch auf eine Vergütung nach dem EEG werden.
Aufgrund des positiven Klimaschutzbeitrags bei der Verwertung von Gülle in Biogasanlagen kann anstelle der Mindestwärmenutzung auch eine Mindestnutzung von Gülle in Höhe von 60 Massenprozent nachgewiesen werden.
3. Die bedarfsgerechte Einspeisung von Strom aus Biogasanlagen
Damit die Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050 die Stromversorgung Deutschlands weitgehend übernehmen können, muss der bereits begonnene und mehrere Jahrzehnte andauernde Transformationsprozess für den Umbau der Energieversorgung Deutschlands weiter voran getrieben werden.
Grundlegende Weichenstellungen sind jetzt erforderlich. Hierzu zählt die Markt- und die Systemintegration der Erneuerbaren Energien und die dafür notwendige Weiterentwicklung des energiepolitischen Ordnungsrahmens sowie die Harmonisierung des bestehenden Regelwerks (EEG, ENWG).
Unter den Erneuerbaren Energien kann nur aus Biomasse bedarfsgerecht Strom erzeugt werden. Bisher setzt das EEG nur Anreize zur gleichförmigen Grundlaststromerzeugung aus Biomasse.
Die Flexibilisierung von Biomasseanlagen in regelbare Stromerzeugungskraftwerke erfordert zusätzliche Investitionen, die jedoch nur zum Teil über Marktpreise abgebildet werden können. In der Regel müssen zusätzliche Gasspeicher und BHKW installiert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das neue optionale Instrument – die Flexibilitätsprämie – zur Markteinführung regelbarer Biomassestromerzeuger setzt einen Anfang für BHKW-Anlagenbetreiber und wird gekoppelt an eine Direktvermarktung des erzeugten Stroms. Die Kopplung der Flexibilitätsprämie mit der Direktvermarktung stellt sicher, dass regelbare Biogaskraftwerke den tatsächlichen Strombedarf bedienen. Die vorgesehene Pflicht größerer Biogasanlagen zur Direktvermarktung bildet ein wichtiges Element der mit der EEG-Novelle verfolgten verstärkten Marktintegration erneuerbarer Energien.
In dem zweijährigen Übergangszeitraum von Anfang 2012 bis Ende 2013 besteht für die Branche die Möglichkeit sich auf das zunächst optionale Direktvermarktungsverfahren einschließlich des Zusammenspiels mit der Flexibilitätsprämie einzustellen.
4. Anreize zur Biogasaufbereitung und -Einspeisung
Ich möchte nun kurz auf den letzten Punkt kommen, der für die Zukunft wichtig ist: Die Bundesregierung bekennt sich auch weiterhin zur Förderung von Anlagen zur Biogasaufbereitung und -Einspeisung in das Erdgasnetz. Im Dezember 2010 waren in Deutschland bereits 50 Biogaseinspeiseanlagen in Betrieb. Wir möchten, dass diese Branche auch weiterhin kontinuierlich wächst.
Die Herausforderung ist, die Wettbewerbsfähigkeit von Biomethan weiter zu stärken und das erhebliche Absatzpotenzial im Kraft-Wärme-Sektor in Industrie und Gewerbe kurzfristig zu erschließen.
Die Biomethanaufbereitung ist die einzige Technologie, für die im EEG weiterhin ein Bonus vorgesehen ist. Er wird sinnvoll angepasst, um die ökonomischen Gegebenheiten von Biogasaufbereitungsanlagen nachzuvollziehen. Hierzu gehören die Kosten für die Aufbereitungsanlage genauso wie die Anschlusskosten an das Gasnetz.
Durch die Aufbereitung wird das Biogas speicherbar und kann flexibel zu jedem beliebigen Zeitpunkt und Ort verwendet werden. So können Wärmesenken erschlossen werden, die mit einer Biogasanlage nicht erschlossen werden könnten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
lassen Sie mich zum Schluss kommen. Heute soll die Novelle des EEG verabschiedet werden und eins kann jetzt schon gesagt werden: Wir werden die Erfolgsgeschichte des EEG bei der Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland fortschreiben.
Die Landwirtschaft ist und bleibt dabei ein verlässlicher und innovativer Partner.
Von einem kleinen Nischenmarkt haben sich die erneuerbaren Energien zu einer Branche entwickelt, die 370.000 Menschen beschäftigt und mit Investitionen von 26,6 Milliarden € einen mittlerweile einen tragenden Wirtschaftssektor darstellt. Da Bioenergie überwiegend in ländlichen Räumen gewonnen wird kommt ein nicht unerheblicher Teil dieser Wertschöpfung auch der Landwirtschaft zu Gute. Für viele Betriebe ist die Bioenergie daher nicht mehr wegzudenken.
Ich bin zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, die Bioenergie weiter auszubauen und zwar auf schonende und nachhaltige Art und Weise.
Ich freue mich auf die weiteren Beiträge und die Diskussion mit Ihnen.
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