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Archiv 15. Legislaturperiode
Bundesumweltminister Jürgen Trittin
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Titel: Ein Konsens für Klima- und Naturschutz
- Redner/in: Bundesumweltminister Jürgen Trittin
- Anlass: Ein Konsens für Klima- und Naturschutz
- Datum/Ort: 20.07.2005, Künzelsau
Sehr geehrte Damen und Herren,
was dem einen sein Uhl, ist dem andern sein Nachtigall - sagt der Volksmund. Was dem einen die Förderung der Wasserkraft und der Schutz des Klimas, ist dem andern die Wiederansiedlung von Lachs und Meerforelle, der Erhalt der Auen und der ökologische Zustand einer Flusslandschaft.
Umweltschutz hat das Ziel, Uhl (Eule) und Nachtigall zu erhalten - sowohl dem Ausbau erneuerbarer Energien und Klimaschutz als auch wandernden Tierarten, dem Gewässer- und Landschaftsschutz zu dienen. Das ist nicht die Quadratur des Kreises. Der Leitfaden Wasserkraft, den wir heute vorlegen, fußt auf einem Konsens. Er entspricht der Forderung des Umweltausschusses des Bundestages vom 1. April 2004, die Interessen der Wasserkraft und des Naturschutzes in Einklang zu bringen. Ich danke allen, die zu diesem Konsens beigetragen haben - insbesondere Experten der EnBW, die sich sehr engagiert haben.
Die Bundesregierung hat im Erneuerbare-Energien-Gesetz ehrgeizige Ausbauzahlen festgeschrieben: Wir wollen mindestens 12,5 % Strom aus erneuerbaren Energien bis 2010 erreichen und mindestens 20 % bis 2020. Die Wasserkraft ist dafür unverzichtbar. Sie leistet zur Zeit, nach der Windkraft, den größten Beitrag: 3,5 bis 5,1 % je nach Wasserstand. 4620 Megawatt kleine und mittlere Wasserkraft sind in Deutschland installiert. Strom aus Wasserkraft ist nahezu emissionsfrei. Der Wirkungsgrad ist hoch und - ein besonderer Vorteil der Wasserkraft: Sie kann nachfragegerecht produzieren.
Wasserkraft ist weltweit gefragt. Neben der traditionellen Biomassenutzung stellt Wasserkraft den größten Anteil an erneuerbarer Energie. 18% des global erzeugten Stroms stammt aus Wasserkraftwerken! Bei den Anlagen im eigenen Land immer auf dem technologisch höchsten Stand zu bleiben, ist daher auch mit Blick auf internationale Wettbewerbschancen sinnvoll. EnBW hat daher schon früh, vor Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, beschlossen, diese Anlage hier in Künzelsau zu modernisieren und gleichzeitig mit dem Bau einer Fischtreppe ökologische Verbesserungen geschaffen.
Die Potenziale für die Wasserkraft in Deutschland liegen im Ersatz und in der Modernisierung vorhandener Anlagen. Die Bundesregierung möchte eine Leistungssteigerung - allerdings nicht auf Kosten der Natur. Ökologische Anforderungen müssen erfüllt werden. Auch für den weltweiten Ausbau der Wasserkraft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Firmen ist es erforderlich, dass sie auch in diesem Punkt höchsten Ansprüchen genügen.
Die Bestandsaufnahme nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie hat 2004 gezeigt: Vor allem Eingriffe in die Gewässerstruktur beeinflussen den ökologischen Zustand des Flusses negativ. Wo gibt es in Deutschland noch naturbelassene Flusslandschaften? Nur noch 20% der kartierten Gewässerstrecken werden als mäßig verändert bis unverändert eingestuft. Vor allem der Schifffahrt, Dämmen, Landwirtschaft und Wasserkraftwerken wurde allzu oft absolute Priorität auf Kosten des Natur- und Gewässerschutzes eingeräumt. Allein in Baden-Württemberg gibt es 1.650 kleine und mittlere Wasserkraftanlagen unter 5 MW.
Wasserkraftanlagen wirken sich nicht nur negativ auf wandernde Tierarten aus. Wenn die natürliche Abflussdynamik sich ändert, verändern sich die Grundwasserspiegel der Region. Unverbaute Flussläufe, die dem Fluss und seinen Bächen ihren Raum lassen, erhalten die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts insgesamt und tragen damit auch zur Stabilität unseres Klimas und zum Schutz vor Hochwasser bei. Das hat weitreichende Auswirkungen auf angrenzende Ökosysteme. Zudem sind Feuchtgebiete sehr artenreich - und das Artensterben zu begrenzen ist eins der Ziele des Johannesburger Gipfels für Nachhaltige Entwicklung.
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes schreibt daher als Voraussetzung für die Förderung der Wasserkraft eine wesentliche ökologische Verbesserung der Gewässer an den Wasserkraftstandorten vor. Das Bundesumweltministerium hat dafür gemeinsam mit den Verbänden der Wasserkraftbetreiber und der Naturschützer einen Leitfaden entwickelt. Die wichtigsten Punkte möchte ich kurz zusammenfassen:
- verbesserte Durchgängigkeit für wandernde Tierarten.
Den optimalen Nutzen hätte die Fischtreppe, die EnBW hier in Künzelsau bauen ließ, wenn Sie die Mittel des Erneuerbare-Energien-Gesetz nutzen würden, um den Kocher insgesamt fischgängig zu machen, damit z.B. die Meerforelle wieder zurückkehren kann. Früher kam sie zum Laichen in den Kocher. Hoffnung auf eine Rückkehr besteht, denn vor einiger Zeit wurde eine laichfähige Meerforelle im Neckar entdeckt; - der Mindestwasserabfluss muss sichergestellt werden; es muss so viel Wasser ungehindert von der Turbine in den Fluss fließen, dass die standorttypischen Ökosysteme wieder hergestellt werden können;
- die natürliche Dynamik des Flusswassers und die Grundwasserstände in angrenzenden Auen müssen sichergestellt werden;
- ökologisch wertvolle Feststoffe wie Totholz müssen dem Fluss zurückgegeben werden. Denn dieses Material ist z.B. als Laichraum für Frösche wichtig.
Der Leitfaden wird die Begutachtung der Standorte bundesweit einheitlicher machen. Das nutzt
- den Kraftwerksbetreibern, denn sie erhalten Rechtssicherheit, ob sie nach einer Modernisierung oder Erneuerung der Wasserkraftanlage Entgelte aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten;
- den Flüssen und Bächen, die sich regenerieren und zum Lebensraum für viele Arten werden, und
- den Menschen der Region, die lebendige Naherholungsgebiete behalten oder zurückgewinnen. Außerdem schaffen diese Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen im Sinne des Umweltschutzes Arbeit und Beschäftigung.
Der Leitfaden ist Voraussetzung für Win-Win-Situationen zugunsten des Klimaschutzes, der Gewässerökologie, der Wirtschaft und der Gesellschaft in der jeweiligen Region.
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