Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:
Startseite
Ministerium
Reden
Archiv 16. Legislaturperiode
Parl. Staatssekretärin Astrid Klug
Stand: 31.05.2006
-
Titel: Abfallwirtschaft in Deutschland - Status Quo und Perspektiven
- Redner/in: Parlamentarische Staatssekretärin Astrid Klug
- Anlass: Parlamentarischer Abend des Verbandes kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKS im VKU) zum Thema "Daseinsvorsorge - noch aktuell"
- Datum/Ort: 31.05.2006, Berlin
Die Abfallwirtschaft hat in den letzten Jahren einen starken Wandel erfahren. Ausgehend vom Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, zahlreichen EU-Vorgaben und technologischer Innovation ist Abfall heute nicht mehr nur Abfall, sondern eine immer wichtiger werdende Ressource mit wachsender Bedeutung auch für die Energiegewinnung und den Klimaschutz. Über die Weichenstellungen in der Abfallpolitik wurde in der letzten Legislaturperiode heftig und oft emotional diskutiert, das wird auch in der neuen Legislaturperiode so bleiben.
Denn Abfallpolitik ist und bleibt wichtig. In der Koalitionsvereinbarung heißt es dazu: "CDU/CSU und SPD werden auf europäischer und nationaler Ebene der umweltverträglichen Kreislaufwirtschaft neue Impulse geben."
Die Diskussionen auf europäischer Ebene haben bereits begonnen – mit der europäischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling und der Weiterentwicklung der Abfallrahmenrichtlinie. Wir wollen eine ökologisch anspruchsvolle Weiterentwicklung und werden uns im Rat für einfache, aber wirkungsvolle Regelungen einsetzen. Denn wir brauchen EU-weit fortentwickelte hohe Entsorgungsstandards, besonders bei der Verwertung von Abfällen, auch um Innovationen und moderne Technologien voranzubringen.
Die Koalition fordert deshalb zur europäischen Abfallpolitik: "Wir brauchen in Europa ein einheitlich hohes Umweltschutzniveau mit anspruchsvollen Standards für die Abfallentsorgung, um Umweltdumping durch Billigentsorgung Einhalt zu gebieten."
Zusätzlich zu den in der Strategie genannten Maßnahmen sollte aus Sicht der Bundesregierung eine Bioabfallrichtlinie eingeführt werden, um die großen Potenziale bezüglich dieses Abfallstromes für den Umweltschutz verfügbar zu machen.
Hinsichtlich der Abfallrahmenrichtlinie vertritt die Bundesregierung u.a. folgende Positionen: Die vorgeschlagene Abgrenzung Verwertung/Beseitigung ist zwar grundsätzlich sachgerecht, aber zu konkretisieren. Die an Müllverbrennungsanlagen gestellten Effizienzanforderungen sind
für deutsche Anlagen nur erreichbar, wenn diese nicht nur Strom, sondern auch Wärme produzieren. Dies scheitert häufig am jeweiligen Standort. Wir wollen Umweltstandards, die sich nicht nur auf die anlagenbezogenen Risiken (Emissionen aus Anlagen), sondern auch auf die stoffbezogenen
Risiken (Schadstofftransfer vom Abfall ins Produkt) beziehen. Zum Schutz kommunaler Entsorgungsstrukturen sollte entsprechend der novellierten EG-Abfallverbringungsverordnung eine "Hausmüllklausel" eingeführt werden, nach welcher die kommunale Entsorgungsautarkie für
Abfälle zur Beseitigung erweitert wird um gemischte Abfälle aus privaten Haushaltungen, auch wenn diese einer Verwertung zugeführt werden. Ähnliches wurde von anderen Mitgliedstaaten für Verbrennungsabfälle vorgeschlagen.
Die Erweiterung von Abfallwirtschaftsplänen auf Abfälle zur Verwertung sowie die Erweiterung ihres Mindestinhaltes führt unserer Ansicht nach ohne erkennbaren Gewinn an Umweltschutz zu mehr Bürokratie. Sie sollte daher zurückgenommen werden. Aus dem gleichen Grund stehen
wir obligatorischen Abfallvermeidungsprogrammen skeptisch gegenüber. Nicht weil wir gegen Abfallvermeidungsprogramme wären, sondern weil wir von europäischen Vorgaben in diesem Fall zu viel neue Bürokratie und Berichtspflichten befürchten. Und unsere Zeit, Kraft und Mittel
lieber in konkrete Maßnahmen und weniger in geduldiges Papier investieren wollen. Deshalb sollten die Programme in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt werden.
Auch in der nationalen Abfallpolitik ist nach wie vor vieles in Bewegung. Die Bedeutung der Abfallwirtschaft belegen folgende Zahlen: rund 250.000 Menschen arbeiten in der Abfallwirtschaft und es wird ein Umsatz von über 50 Milliarden Euro erzielt.
Wir haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Deutschland viel erreicht. Nicht nur die Verwertungsquoten der deutschen Abfallwirtschaft sind weltweit vorbildlich. Sie reichen vom Hausmüll, der zu rund 60 % verwertet wird, bis zu über 80 % bei Bau- und Abbruchabfällen. Unsere politischen und technologischen Konzepte sind Beispiel für viele Länder. Viele wollen von uns lernen, vor allem Schwellenländer wie China, die ihre großen Wachstumssprünge und Bevölkerungszuwächse von wachsendem Ressourcenverbrauch und ökologischer Überforderung abkoppeln müssen. Darin liegt eine große Chance, das Knowhow, welches in Deutschland durch eine innovative Abfallwirtschaft, durch ambitionierte politische Konzepte und engagierte Verbraucher entstanden ist, nicht nur zur Verfügung zu stellen, sondern auch zu vermarkten und für Beschäftigung in Deutschland zu nutzen.
Und dafür wollen wir auch selbst in allen Bereichen noch effizienter werden. Das bezieht sich zum einen auf die Energieeffizienz – auch hierzu kann die Abfallwirtschaft wertvolle Beiträge leisten. Zum anderen wollen wir bei der Nutzung unserer Ressourcen produktiver und effizienter werden. Dazu heißt es in der Koalitionsvereinbarung: "Wir werden die Abfallwirtschaft hin zu einer nachhaltigen Ressourcen schonenden Stoffwirtschaft weiter entwickeln. Ausgangspunkt hierfür ist die im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geregelte Produktverantwortung."
Wir sehen in den Produkten von heute die Ressourcen von morgen. Für uns sind die heutigen Abfälle die "Bergwerke der Zukunft". Angesichts knapper und dadurch teurer werdender Ressourcen entscheidet sich an dem Thema Ressourceneffizienz nicht nur die Lebensqualität, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Zukunft. Das Bundesumweltministerium arbeitet an einem Aktionsprogramm Ressourcenproduktivität vor, das in enger Kooperation mit der Wirtschaft entwickelt wird.
Auch zur Rolle der Kommunen hat die Koalition ein klares Bekenntnis abgegeben. In der Koalitionsvereinbarung heißt es: "Die Kommunen sollen auch in Zukunft eigenständig über die Organisation … der Abfallentsorgung entscheiden können. Das Steuerprivileg für Abwasser- und Abfallentsorgung soll beibehalten werden." Kernpunkt ist die Überzeugung, dass es zu dem verfassungsrechtlich gesicherten Bestandteil kommunaler Aufgaben gehört, dafür zu sorgen, dass der in den Haushalten entstehende Abfall jederzeit abgeholt und ordnungsgemäß entsorgt wird und das auf einem hohen Niveau in Sachen Sicherheit und Umweltschutz. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger kooperieren dabei mit der privaten Entsorgungswirtschaft. Das ist auch gut so. Aber Abfall gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge und ist kein Handelsgut wie jedes andere.
In Umsetzung der genannten Grundlinien der nationalen Abfallpolitik sind aktuelle Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren auf dem Weg oder in der Vorbereitung:
Das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung ist ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu Bürokratieabbau und Vereinfachung. Das Gesetz ist auf drei Säulen gestützt: Die erste Säule bildet die stringente formelle und strukturelle Anpassung an das EG-Recht. Diese Anpassung schafft zugleich die notwendige Rechts- und Investitionssicherheit für die zweite Säule, die Nutzung elektronischer Kommunikationssysteme im formalisierten Nachweisverfahren, welches EG-rechtlich vorgegeben ist. Die dritte Säule bildet die Ausschöpfung spezifischer Vereinfachungsoptionen in einzelnen Überwachungsbereichen, z.B. die Aufhebung der Vorgaben zu betrieblichen Abfallkonzepten und -bilanzen.
Zum Bereich Bürokratieabbau zählt auch die Absicht, die bestehenden Regelungen zu Deponien (Abfallablagerungsverordnung, Deponieverordnung, Deponieverwertungsverordnung sowie die zugehörigen Verwaltungsvorschriften) zu einer Verordnung zusammenzuführen. Wir wollen bei der inhaltlichen Überarbeitung die bestehende Regelungstiefe auf den Prüfstand stellen, neuere Erkenntnisse einbeziehen und der Entwicklung des Standes der Deponietechnik weitere Impulse geben.
Wir bereiten eine bundesrechtliche Regelung der Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen bei Verfüllungsmaßnahmen und bei deren Verwendung zu technischen Zwecken vor; davon versprechen wir uns mehr Rechtssicherheit, einheitliche Wettbewerbsbedingungen und administrative Entlastung.
Außerdem verfolgen wir mit großer Aufmerksamkeit die Umsetzung bereits bestehender Regelungen:
Die Beendigung der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle aus dem Haushalt und dem Gewerbe zum 1. Juni 2005 hat nicht nur eine neue Ära in der Siedlungsabfallwirtschaft eingeleitet und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele Deutschlands. Es gibt auch Anfangsschwierigkeiten der Entsorgungswirtschaft - mit Versorgungsengpässen und Zwischenlagern. Wir nehmen die Wirtschaft in die Pflicht. Sie muss zeigen, dass sie leisten kann, was wir von ihr erwarten und was sie zugesagt hat. Wir sind überzeugt, dass wir insgesamt auf dem richtigen Weg sind und die Probleme gelöst werden können. Bis zum Jahr 2020 soll die Verwertung von Siedlungsabfällen so weit ausgebaut sein, dass wir auf die oberirdische Ablagerung dieser Abfälle weitgehend verzichten können.
Am 1. Mai 2006 trat die zweite Stufe der Dritten Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft, die der Vereinfachung der Pfandpflichtregelungen für Einweg-Getränkeverpackungen dient. Wichtigste Änderung dabei ist, dass die so genannten Insellösungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig sind. Die Verbraucher können nun ihre bepfandeten Verpackungen überall zurückgeben wo Verpackungen der gleichen Materialart vertrieben werden. Auf der 66. UMK haben Bund und Länder vereinbart, zunehmenden Wettbewerbsverzerrungen bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen durch eine Änderung des rechtlichen Rahmens zu begegnen. Damit soll das Trittbrettfahren eingedämmt, die flächendeckende haushaltsnahe Erfassung gesichert und ein konsequenter Vollzug der Verpackungsverordnung erleichtert werden.
Seit dem 24. März 2006 dürfen - in Umsetzung des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes - alte elektrische und elektronische Geräte nicht mehr in die Mülltonne. Dafür steht bundesweit ein dichtes Netz aus Sammelstellen bereit, wo Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Altgeräte kostenlos abgeben können. Damit kann jeder jetzt einen weiteren Beitrag leisten, um Schadstoffe vom Hausmüll fern zu halten und Ressourcen zu schonen.
Wir stehen - trotz aller Diskussionen im Detail - mit der deutschen Abfallwirtschaft sehr gut da. Eine moderne Abfallwirtschaft macht ökologisch und ökonomisch Sinn. Deutschland gilt weltweit als Vorbild. Wir wollen uns daher auf unsere Stärken konzentrieren und diese unter anderem für neue Innovationen und für den Export nutzbar machen.
Die kommunalen Entsorgungsunternehmen sind ein wichtiger Garant für eine nachhaltige Abfallwirtschaft, für langfristige Entsorgungssicherheit und für ein hohes ökologisches Niveau. Sie sind nah am Bürger, müssen sich immer wieder neu legitimieren und mit Innovationen statt mit Billiglösungen überzeugen. Wir brauchen das Miteinander und Nebeneinander mit der privaten Entsorgungswirtschaft. Die Kommunen haben im Sinne der Daseinsvorsorge dabei eine klare Rolle verdient, die Planungssicherheit garantiert und Innovation und Effizienz herausfordert.
-
Druckversion
-
Inhalt als PDF erzeugen
-
Notizzettel
-
Seite empfehlen




