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Strategien · Bilanzen · Gesetze
Umweltprüfungen UVP/SUP
Neufassung des UVP-Gesetz
Mit der Neufassung des UVPG hat die Bundesregierung die Orientierung im Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Strategischen Umweltprüfung erleichtert. Das UVPG wurde durch ein Änderungsgesetz vom August 2010 geändert. [
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Leitfäden für Umweltprüfungen
Fachleute des Bundes und der Länder haben für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Strategischen Umweltprüfung (SUP) unverbindliche Arbeitshilfen erstellt. Die Leitfäden informieren vor allem die im Einzelfall zuständigen Vollzugsbehörden über die Anwendung und Auslegung der UVP-Vorschriften, das Verfahren der Strategischen Umweltprüfung sowie über die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten.
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Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung
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Anwendung und Auslegung der UVP-Vorschriften
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Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls
Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz gestärkt
Der Bundesgesetzgeber hat die europäische Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei bestimmten umweltbezogenen Plänen und Programmen vom 26. Mai 2003 durch das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz und das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz umgesetzt. Damit verbessert Deutschland die Rechte der von Zulassungsentscheidungen betroffenen Öffentlichkeit und erfüllt die Kriterien der Aarhus-Konvention.
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Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
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Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
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Vertragsgesetz zum Aarhus-Übereinkommen
Europarecht
Rechtsvorschriften der Europäischen Union zu Umweltprüfungen:
International
Internationale Übereinkommen zu Umweltprüfungen:
