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Stand: Juni 2001



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SUP-Richtlinie (2001/42/EG)

Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme

Auf Basis dieser europäischen SUP-Richtlinie war bis zum Juli 2004 die Einführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) in das deutsche Recht umzusetzen. Hiernach müssen bestimmte Pläne und Programme vor ihrem Erlass einer SUP unterzogen werden.

Die SUP-Richtlinie enthält zudem Vorgaben zu einzelnen Verfahrensschritten der SUP. Neben der SUP-Richtlinie verpflichtet auch das internationale Protokoll über die Strategische Umweltprüfung zur Durchführung einer SUP bei bestimmten Plänen und Programmen.


Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service von EUR-Lex, dem kostenlosen Internetportal zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union.


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