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Stand: September 2009
Bericht zur Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie
Gestützt auf Artikel 19 Abs. 4 der Seveso-II-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission der Europäischen Gemeinschaften alle drei Jahre einen Bericht über die Fortschritte bei der Durchführung dieser Richtlinie zu übermitteln.
Diese Berichte werden auf der Grundlage eines von der Kommission erstellten Fragebogens abgefasst. Die Kommission wertet diese Berichte aus und veröffentlicht eine Zusammenfassung der Informationen.
Die vorliegenden Berichte für die Bundesrepublik Deutschland umfassen zum Vergleich die Zeiträume 2003 – 2005 und aktuell 2006-2008. Die darin zusammengestellten Daten wurden von den zuständigen Länderministerien zur Verfügung gestellt und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Übermittelung der Daten für den Zeitraum 2006 bis 2008 an die Kommission erfolgte am 30. September 2009.
Zeitraum 2006 – 2008
Zeitraum 2003 – 2005
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